Die Bundesregierung will die Hürden für Wolfsabschüsse senken. So hat das Bundeskabinett beschlossen, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Somit können sogenannte Problemwölfe leichter getötet werden. Weiterhin finanzielle Unterstützung soll es für Schutzmaßnahmen wie etwa Zäune oder Hütehunde geben. Darüber hinaus will die Politik weitere Fördermöglichkeiten prüfen.
Da, wo sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und die Chancen für langfristigen Fortbestand in einem Gebiet somit gut stehen, können die Länder auch die Kontrolle der Bestände über die Jagd ermöglichen. Es ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober geplant.
Handel mit Wolfstrophäen bleibt verboten
Auch können sie Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf wichtig ist, da Weidetiere sich dort schwer vor ihm schützen lassen – etwa mit speziellen Zäunen. Diese könnten etwa auf Almen oder Deichen errichtet werden.
Sofern Wölfe die Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet haben, können die Tiere leichter zum Abschuss freigegeben werden – unabhängig vom Erhaltungszustand. Der Handel mit Wolfstrophäen bleibt weiterhin verboten. Bis Ende des kommenden Jahres soll ein Runder Tisch mit Vertretern von Umwelt- und Agrarministerium, Ländern, Wald-, Umwelt- und Jagdverbänden weitere Empfehlungen geben.
Auf Anfrage der Berliner Zeitung erklärt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, dass Wölfe nur von Jägerinnen und Jägern mit Jagdrecht oder von beauftragten Personen geschossen werden dürfen. In Städten gelten zusätzlich kommunale Regeln, und gejagt werden darf dort nicht, wenn dadurch Menschen gefährdet würden oder Ruhe und Sicherheit gestört werden könnten.
Umweltschützer reagieren mit Kritik
Agrarminister Alois Rainer (CSU) versprach „klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit“. Damit könne dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen würden, „gerade auch in den alpinen Regionen“, sagt Rainer.
Kritik kommt insbesondere von Umweltschützern. Das Naturschutzrecht erlaubt bereits heute Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, so der Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Gerade in Regionen mit geringen Beständen könnten Wölfe durch eine weiterreichende Jagd erlöschen. Die Organisation warnte indes, dass weniger Wölfe nicht automatisch weniger Risse bedeuten würden. Wichtig sei ein konsequenter Herdenschutz. Die Zahl der Risse könne sogar steigen, wenn Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört würden.
Demonstrierende versammeln sich in Berlin
Widerstand formierte sich auch in Berlin vergangene Woche. So versammelten sich mehrere Personen am Donnerstag, dem 11. Dezember, vor dem Landwirtschaftsministerium in der Wilhelmstraße, um sich gegen die Bejagung von Wölfen auszusprechen. Organisiert wurde die Demonstration von der „Allianz Wolf Brandenburg“. Unterstützung fanden die Organisatoren unter anderem vom Landesverband Brandenburg der Tierschutzpartei.
In den vergangenen zehn Jahren sind die Wolfsbestände in Europa stark gewachsen, so die Bundesregierung. Von 11.200 Tieren im Jahr 2012 ist der Bestand auf über 20.300 im Jahr 2023 gewachsen. Dem Gesetzentwurf zufolge gab es in Deutschland im vergangenen Jahr rund 1100 Vorfälle, bei denen 4300 Nutztiere von Wölfen gerissen oder verletzt wurden. Bislang wurden für Herdenschutzmaßnahmen rund 23,4 Millionen Euro ausgegeben, hinzu kommen rund 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen an Halter. Für Weidetierhalter würden Wolfübergriffe zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen führen, heißt es im Entwurf.
Wo Wölfe in Deutschland besonders verbreitet sind
Zuletzt soll es mehr als 1600 Wölfe in Deutschland gegeben haben, heißt es von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes. Sie würden vor allem im Bereich von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen leben. Auch in anderen Flächenbundesländern, bis auf dem Saarland, wurden Wolfsterritorien bereits nachgewiesen. Bereits im Sommer hatten die EU-Staaten den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt. Damit haben sie die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen.


