In Brandenburg soll der Abschuss von Wölfen künftig leichter möglich sein. Mit der geplanten Aufnahme des Tiers in das Bundesjagdgesetz sollen Tiere in sogenannten Problemgebieten getötet werden dürfen – insbesondere dort, wo es viele Rudel gibt und der Bestand als stabil gilt. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem Beschluss der Bundesregierung.
Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) begrüßte die Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Damit hat der Bund den Rechtsrahmen geschaffen, der uns in die Lage versetzt, ein effektives Wolfsmanagement aufzubauen. Das ist eine positive Nachricht für unsere Weidetierhalter“, sagte sie. Zugleich sei das auch gut für den Artenschutz, „denn so wird die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf gesichert“.
Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen
Endgültig beschlossen ist die Regelung jedoch noch nicht. Eine Vereinbarung zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium steht aus, auch Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ziel ist, in Regionen mit häufigen Wolfsrissen künftig schneller eingreifen zu können. Wo Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde nicht ausreichen, sollen Wölfe rechtssicher erlegt werden dürfen.
