Brandenburg

„Notwendig für den Artenschutz“: Brandenburgs Ministerin verteidigt mögliche Wolfsjagd

Nach zahlreichen Wolfsrissen zieht die Landesregierung Konsequenzen. Mit dem neuen Jagdrecht soll das Wolfsmanagement einfacher werden.

Hanka Mittelstädt (SPD), Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Hanka Mittelstädt (SPD), Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und VerbraucherschutzSoeren Stache/dpa

In Brandenburg soll der Abschuss von Wölfen künftig leichter möglich sein. Mit der geplanten Aufnahme des Tiers in das Bundesjagdgesetz sollen Tiere in sogenannten Problemgebieten getötet werden dürfen – insbesondere dort, wo es viele Rudel gibt und der Bestand als stabil gilt. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem Beschluss der Bundesregierung.

Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) begrüßte die Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Damit hat der Bund den Rechtsrahmen geschaffen, der uns in die Lage versetzt, ein effektives Wolfsmanagement aufzubauen. Das ist eine positive Nachricht für unsere Weidetierhalter“, sagte sie. Zugleich sei das auch gut für den Artenschutz, „denn so wird die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf gesichert“.

Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen

Endgültig beschlossen ist die Regelung jedoch noch nicht. Eine Vereinbarung zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium steht aus, auch Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ziel ist, in Regionen mit häufigen Wolfsrissen künftig schneller eingreifen zu können. Wo Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde nicht ausreichen, sollen Wölfe rechtssicher erlegt werden dürfen.

Brandenburg gilt als Wolfsland Nummer eins in Deutschland. Nach Angaben des Agrarministeriums wurden im vergangenen Jahr 279 Schadensfälle registriert, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei kamen mehr als 1.000 Nutztiere ums Leben oder wurden verletzt. Die EU hatte den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Damit ist der Weg frei für nationale Anpassungen im Jagdrecht – auch in Brandenburg.