Nach der Pannenwahl vom September 2021 soll nun in 431 Berliner Wahlbezirken neu gewählt werden. Das hat der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments am Montag vorgeschlagen. Er hat bei seinem Votum andere Kriterien an die Wahlfehler gelegt als dies das Landesverfassungsgericht Berlin in seiner Anhörung Ende September getan hat. Die Berliner Richter gehen von einer hohen Dunkelziffer an Wahlpannen aus, weil die Wahl in vielen Wahllokalen kaum oder gar nicht protokolliert wurde.
Der Bundestag dagegen lässt nur Fehler gelten, die eindeutig bewiesen sind. Außerdem legt man etwas großzügigere Maßstäbe an. So erkennt der Wahlprüfungsausschuss einen Wahlfehler erst dann an, wenn in den Wahllokalen noch nach 18.30 Uhr gewählt wurde. In Deutschland schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Man sei sich aber sicher, dass in vielen Städten nicht Punkt 18 Uhr Schluss gewesen sei, hatte der Obmann der SPD im Wahlprüfungsausschuss, Johannes Fechner, vor einigen Tagen gesagt.
Am Montag zeigte er sich zufrieden mit dem Beschluss des Ausschusses. Man habe die Unregelmäßigkeiten und Fehler genau untersucht, sagte er. Die Wahlpannen dürften nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssten Konsequenzen haben. „Wir haben dabei nicht auf Umfragen geschielt oder unser Votum danach ausgerichtet, welche Entscheidung einer Partei Vor- oder Nachteile bringen könnte“, so Fechner. „Dort, wo Fehler passiert sind, haben wir die Wiederholungswahl beschlossen.“
„Wir hätten uns da noch mehr vorstellen können“, sagte der Obmann der CDU im Wahlprüfungsausschuss, Ansgar Heveling, der Berliner Zeitung am Abend. Nun müsse man erst einmal den Beschluss des Bundestages zum weiteren Verfahren abwarten. Er wird vermutlich am Donnerstag fallen. Danach werde überlegt, wie die Sache zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden könne, so Heveling.
Dort wird das Verfahren wiederum dauern: Wie der Wahlprüfungsausschuss muss auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe alle rund 1400 Einwendungen noch einmal prüfen. Dieses Verfahren könnte gut noch mal ein Jahr in Anspruch nehmen. Damit ist klar, dass die Nachwahl zum Bundestag nicht gleichzeitig mit der Nachwahl auf Landesebene stattfinden wird. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes soll am 16. November fallen. Ordnet es eine Nachwahl an, muss diese binnen 90 Tagen erfolgen. Gewählt würde dann vermutlich am 12. Februar. Die Wiederholung der Bundestagswahl, so hieß es kürzlich, könnte in Berlin eventuell gemeinsam mit der Europawahl im Mai 2024 erfolgen.



