Organisiertes und betrügerisches Betteln an Bahnhöfen beschäftigt erneut den Bundestag. In einer Kleinen Anfrage, die der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt, wollte die AfD-Fraktion wissen, wie Deutsche Bahn und Bundespolizei mit sogenannten Bettelbanden umgehen. Die Antworten der Bundesregierung liegen der Berliner Zeitung exklusiv vor. Sie zeigen vor allem eines: Belastbare Daten zu dem Phänomen gibt es kaum.
Ausgangspunkt der Anfrage sind seit Jahren ausgestrahlte Lautsprecherdurchsagen an größeren Bahnhöfen. Dort heißt es etwa: „Im Bahnhof sind zurzeit organisierte Bettelgruppen unterwegs. Wir empfehlen Ihnen, besonders aufmerksam zu sein.“
Systematische Abzocke
Die Betroffenen organisierter Bettelgruppen sind in der Regel Passanten. Gerade in der Hauptstadt Berlin gehört das Phänomen für viele Pendler und Reisende inzwischen zum Alltag. In Bahnhöfen, S-Bahnen und Regionalzügen treten immer wieder Gruppen auf, die mit einstudierten Geschichten, vorgefertigten Zetteln oder gezielten Ablenkungsmanövern um Geld bitten.
In sozialen Netzwerken und Medienberichten ist in diesem Zusammenhang häufig von systematischer Abzocke die Rede, bei der Mitleid und Hilfsbereitschaft gezielt ausgenutzt werden. Gleichzeitig bleibt die Abgrenzung zwischen strafbarem Betrug, organisiertem Vorgehen und individueller Armut rechtlich wie praktisch schwierig.
Die AfD hat unter anderem nach Sicherheitskonzepten, Hausverboten und deren Durchsetzung sowie nach der Rolle privater Sicherheitsdienste gefragt.
Bettelbanden werden ignoriert, Begriff ist undefiniert
Eine systematische Erfassung, wo und wie häufig solche Durchsagen erfolgen, gibt es jedoch nicht. Auch über die Jahre hinweg ließen sich entsprechende Zahlen nicht rekonstruieren, teilt die Bundesregierung mit.
Noch deutlicher fällt die Antwort beim Kernvorwurf der AfD aus. Eine eigenständige statistische Erfassung von „organisiertem“ oder „betrügerischem“ Betteln existiert weder bei der Deutschen Bahn noch bei der Bundespolizei.
Eine Legaldefinition des Begriffs gebe es nicht, spezifische Dienstanweisungen oder Lagebilder ebenfalls nicht. Betteln an sich ist in Deutschland nicht strafbar. Erst wenn weitere Delikte – etwa Betrug oder Eigentumsdelikte – hinzukommen, werden diese separat erfasst.
Einzelfälle
Auch zur Zahl mutmaßlicher „Bettelbanden“ liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Entsprechende Daten würden nicht erhoben. Gleiches gilt für Hausverbote wegen Bettelns: Die Bahn entscheidet im Einzelfall, statistische Aufschlüsselungen nach Anlass existieren nicht.
Erfasst werden hingegen Straftaten wie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Hier zeigt die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei seit 2019 fünfstellige Fallzahlen pro Jahr. 2025 wurden demnach 20.014 Hausfriedensbrüche registriert, 2024 waren es 14.027, 2019 waren es 16.164.
Eine bahnhofsspezifische Auswertung ist laut Bundesregierung jedoch nicht möglich, da es sich um ein sogenanntes Massendelikt handelt. Ein direkter Bezug zu organisiertem Betteln lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten.
„Törichtes Maß an Desinteresse“
Gegenüber der Berliner Zeitung äußert AfD-Abgeordneter Markus Matzerath: „Regierungen und Bahn bekommen das Problem der Bettelbanden auf Bahnhöfen nicht in den Griff. Es kann nicht sein, dass auf vielen Bahnhöfen täglich vor offensichtlich immer denselben kriminellen Banden über Lautsprecherdurchsagen gewarnt wird.“
Matzerath macht deutlich, dass die Bundesregierung sowie die Deutsche Bahn ein „törichtes Maß an Desinteresse“ bei der Lösung der Probleme habe, und führt aus: „Die Steigerung von über 43 Prozent bei den festgestellten Hausfriedensbrüchen seit 2024 zeigt außerdem erschreckend deutlich den Handlungsbedarf“, den die AfD von Bahn und Regierung fordert.
Unterschiede in der Staatsangehörigkeit
Bei den bekannten Tatverdächtigen unterscheidet die Statistik zwischen deutschen, nicht deutschen und ungeklärten Staatsangehörigkeiten. Für 2025 weist die Statistik 10.912 deutsche und 8511 nicht deutsche Tatverdächtige aus. Auch hier gilt: Eine Zuordnung zu bestimmten Phänomenbereichen wie „organisiertem Betteln“ erfolgt nicht.




