Wohnungsmarkt

Möbliertes Wohnen und Kurzzeitmieten: Justizministerin Hubig legt Pläne für Reformen vor

Die Bundesjustizministerin will die Regeln für möbliertes Wohnen und Kurzzeitmieten verschärfen und legt einen Referentenentwurf vor. Das ist geplant.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)Michael Kappeler/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) scheint Ernst zu machen mit ihren Reformplänen des Mietrechts mit strengeren Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen:  Bereits an diesem Sonntag soll ein erster Referentenentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung an relevante Verbände verschickt werden – für eine Stellungnahme. Das berichtete das ARD-Hauptstadtstudio unter Verweis auf einen entsprechenden Referentenentwurf.

Mieter können sich am örtlichen Mietspiegel orientieren

Durch Möblierung von Wohnungen ist es Vermietern möglich, die Mietpreisbremse zu umgehen. Auch auf kurze Zeit befristete Mietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten künftig unaufgefordert offenlegen müssen, welchen Zuschlag sie wegen einer Möblierung verlangen. Dies soll bereits vor einer Mietzusage erfolgen. Unterbleiben diese Angaben, brauchen Mieter nur die Miete zu zahlen, die ohne Möblierung zulässig wäre. Orientieren können sie sich beispielsweise am örtlichen Mietspiegel, der in der Regel durchschnittliche Nettokaltmieten nach Baujahr, Wohnungsgröße, Lage und Ausstattung enthält.

Der Möblierungszuschlag muss demnach „angemessen“ sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete.

Bei Zahlungsverzug soll ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können

Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund aufseiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.

Laut Ministerin Hubig soll künftig zudem bei Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart: „In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen.“