Instrumente deutscher Zögerlichkeit tragen viele Namen. Bauordnungsrecht oder Planfeststellungsverfahren zum Beispiel. Im Fall der Lieferung von Leopard-2-Kampfpanzern an die Ukraine lautet er: Endverbleibsklausel.
Sie steht in den Verträgen, mit denen der Kauf deutscher Kriegswaffen in andere Länder geregelt wird. Die Klausel besagt, dass kein Land, dem deutsche Waffen verkauft worden sind, diese ohne das Einverständnis der Bundesregierung an Dritte weiterverkaufen, verleihen, verschenken oder anderweitig nutzbar machen darf. Im vorliegenden Fall möchte Polen der Ukraine Leopard-2-Panzer überlassen. Das geht aber nicht ohne Deutschlands Einverständnis. Bisher will Berlin dem nicht zustimmen.
Es ist eine Sache, ob Kanzler Scholz keine deutschen Kampfpanzer an die Ukraine liefern will. Er ist der Regierungschef eines demokratischen Staats und muss seine Pflicht so ausüben, wie er es für richtig hält. Dafür hat er vom Souverän das Mandat. Wenn Scholz befindet, dass die Lieferung derzeit einen Alleingang darstellen würde und auf weitere Abstimmung mit Washington und Paris warten will, dann ist das zu akzeptieren.
Doch eine andere Frage ist, ob Deutschland die Lieferung von Panzern unserer Verbündeten an die Ukraine verhindert. Denn die Endverbleibsklausel war nie dazu gedacht, einem Staat, der sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt, Hilfe zu verwehren. Im Gegenteil: Die Klausel soll verhindern, dass Drittstaaten mithilfe der Panzer Made in Germany Angriffskriege führen oder ihre Bevölkerung unterjochen.


