Friedrich Merz ist nicht dafür bekannt, ein ausgeprägtes Interesse an Klimapolitik zu haben. Dennoch legten er und seine Partei im Vorfeld der letzten Bundestagswahl ein deutliches Bekenntnis zum Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahre 2045 ab. Nun wird über das Sondervermögen Klimaneutralität bis 2045 ins Grundgesetz aufgenommen, sollte die Abstimmung am Dienstag positiv ausfallen. Was bedeutet das konkret – können durch Verbände Maßnahmen eingeklagt werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen? Hat Klimaneutralität dann gar Verfassungsrang?

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