DDR-Vergangenheit

Angela Merkels Stasiakte: Wieso beleidigt die Altkanzlerin das Volk?

Demokratie lebt von Offenheit. Doch wenn Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel unzugänglich bleiben, schwächt dies das Vertrauen in die staatlichen Institutionen weiter.

Angela Merkel bei einem Besuch des Archivs der Stasi-Unterlagen-Behörde im Jahr 2009.
Angela Merkel bei einem Besuch des Archivs der Stasi-Unterlagen-Behörde im Jahr 2009.Eventpress/Radke

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das ist der Kern des Demokratieprinzips des Grundgesetzes.

In einer parlamentarischen Demokratie werden die Interessen des Volkes – nicht der Bevölkerung oder der Bewohner, sondern der mündigen Staatsbürger – vom Parlament repräsentiert.

Von diesem wiederum leitet die gewählte Regierung, allen voran der Kanzler, und letzten Endes jedes staatliche Handeln seine demokratische Legitimation ab. Das Volk kontrolliert das Parlament, dieses die Regierung und diese den Staatsapparat. Und wenn etwas nicht so läuft, gibt es noch die Gerichte. Soweit die Theorie.

Vom Parlament entkoppelt

In der Praxis hat sich das in den letzten Jahren – etwa seit 2011 – in Deutschland massiv geändert. Bei der Rücknahme der im Koalitionsvertrag vereinbarten Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke im Jahre 2011 verkündete Frau Merkel ihren Wunsch als ihren Befehl, der erst hinterher von Kabinett, Bundestag und Bundesrat abgesegnet wurde. 2015 war selbst das nicht mehr notwendig. Trotz gegenteiliger Gutachten des Deutschen Bundestages und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde die sogenannte Grenzöffnung bis heute nicht vom Parlament gebilligt. Die Exekutive hatte sich erstmals der Kontrolle durch das Volk entzogen.

Im Februar 2020 verletzte Frau Merkel abermals das Grundgesetz, indem sie das Amt des Bundeskanzlers für parteipolitischen Wettbewerb missbrauchte, als sie verlangte, die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Kemmerich müsse „rückgängig gemacht“ werden. So das Bundesverfassungsgericht. Hier schwieg das Parlament nicht mehr nur, es beugte sich sogar.

Und alle Dämme brachen, als wenige Wochen später eine im Grundgesetz nicht einmal vorgesehene Klüngelrunde namens Ministerpräsidentenkonferenz, vorbei am Parlament, wesentliche Grundrechte im Verordnungswege außer Kraft setzte und sich dabei das wiederholte, was Historiker als einen Kardinalfehler der Weimarer Republik betrachten: das unkontrollierte Spielen mit dem Begriff des Notstands. Der Diener des Volkes schwang sich zu dessen Vormund empor, die Umkehr war vollendet.

Die Kanzlerin und der Notstand

All das hat dazu geführt, dass das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen seit Jahren sinkt. Nie zuvor war das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts niedriger. Und verbunden sind all diese Entwicklungen mit der bekanntesten Ostdeutschen, der gebürtigen Hamburgerin Angela Merkel.

Kein Kanzler vor ihr hat ein derartiges Vertrauen der Bürger verlangt. Und kein Kanzler vor ihr hat im Gegenzug so wenig Offenheit gezeigt, was seine Person betrifft. Kein Kanzler vor ihr war in einem totalitären Überwachungsstaat sozialisiert worden.

Und so halten sich hartnäckig die wüstesten Zuschreibungen, die die Person Merkel, ihr Regierungshandeln und damit auch das Ansehen der Exekutive allgemein belasten, das Vertrauen in staatliches Handeln beeinträchtigen.

DDR-Vergangenheit unter Verschluss

Fakt ist, dass bei Frau Merkel zu DDR-Zeiten Materialien der Gewerkschaft Solidarność gefunden worden waren und sie in eine Kontrolle beim Haus Robert Havemanns geriet, was beides nicht nur offenbar folgenlos geblieben war – sie durfte sogar in die Bundesrepublik reisen. Gemeinsam mit der Aussage zweier früherer Erster Sekretäre der FDJ-Leitung am Zentralinstitut für Physikalische Chemie, Frau Merkel sei dort AgitProp-Sekretär gewesen, wirft das die berechtigte Frage auf, ob Frau Merkel jedenfalls als Begünstigte der Stasi zu sehen ist. Und wenn ja, warum?

Dabei wird gerne behauptet, es gebe ja „nur eine Opferakte“, und dabei wird übersehen, dass die strikte Trennung von Täter- und Opferakten eine erst nach 1990 entstandene Kategorisierung ist und etwa sogenannte „Freunde“-Vorgänge – also alles im Zusammenhang mit Nachrichtendiensten der DDR befreundeter Staaten – sich nicht in dieses Schema einordnen lassen.

Ich hatte deshalb vor Jahren das Bundesarchiv gebeten, mir zu Forschungszwecken die Akten, insbesondere die zentrale Personenkartei F16 und die zentrale Vorgangskartei F22 zu Angela Merkel vorzulegen, und habe das umfangreich begründet. Erhalten habe ich sie nicht. Und auch das Berliner Verwaltungsgericht, das vor wenigen Tagen in erster Instanz und nach drei Richterwechseln darüber geurteilt hat, ob mir der Inhalt dieser Akten offenzulegen ist, hat diese Akten nicht erhalten.

Stärkt dies das Vertrauen in staatliche Institutionen?

Es ist üblicher Brauch, dass sich Altkanzler bei der Bewertung ihrer Nachfolger vornehm zurückhalten. Auch das macht Frau Merkel anders: Sie sucht weiter die Öffentlichkeit. Umso wichtiger muss es ihr doch sein, das Vertrauen in ihre Person zu stärken und die offenen Fragen zu ihrem Verhältnis zum MfS zu beantworten, die sich viele Bürger stellen. Nicht nur die, die ganz andere Erfahrungen mit der Stasi gemacht haben, die die Freiheit der Angela Merkel in der DDR nicht hatten.

So viel Respekt schuldet ein Kanzler dem Souverän in einer Demokratie.

Zum Autor: Marcel Luthe, Jahrgang 1977, war früher Mitglied der Berliner Liberalen und gehörte von 2016 bis 2021 dem Abgeordnetenhaus an. 2020 trat er aus der FDP aus. Bei der Abgeordnetenhausahl 2021 trat Luthe in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Nach der Wahl zog Luthe vor Gericht und legte Einspruch ein, Pannen wurden bekannt, die Wahl musste wiederholt werden. Im Februar 2022 gründete Luthe die Good Governance Gewerkschaft (GGG), deren Bundesvorsitzender er ist.


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