Die Berliner AfD-Fraktion behauptet, im dritten und letzten Wahlgang der Bürgermeisterwahl für CDU-Chef Kai Wegner gestimmt zu haben.
Noch vor Bekanntgabe des Ergebnisses des dritten Wahlgangs veröffentlichte die AfD eine Pressemitteilung dazu. Darin heißt es: „Die AfD-Fraktion hat vor dem dritten Wahlgang beschlossen, Kai Wegner zur erforderlichen Mehrheit zu verhelfen.“ Erforderlich war im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen.
In den beiden ersten Wahlgängen hätte Wegner eine absolute Mehrheit benötigt. Bei 159 Abgeordneten sind das 80 Stimmen. Die angestrebte neue Koalition aus CDU und SPD hat zusammen 86 Abgeordnete. Beide Male hatte es jedoch nicht für Wegner gereicht: Im ersten Wahlgang erhielt er lediglich 71, im zweiten Wahlgang 79 Stimmen.
Stimmenzuwachs spricht gegen AfD-Argument
Vor diesem Hintergrund erscheint es unwahrscheinlich, dass die 17 Abgeordneten der AfD-Fraktion tatsächlich für Wegner gestimmt haben. Der CDU-Kandidat erhielt im dritten Wahlgang 86 Ja-Stimmen, also genau so viele Stimmen, wie es Abgeordnete der Regierungskoalition gibt. Würde es zutreffen, dass die AfD für Wegner gestimmt hat, hätte die Zahl im dritten Wahlgang aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher ausfallen müssen.
Andernfalls hätten sich plötzlich zahlreiche Abgeordnete von CDU oder SPD, die zuvor mit Ja gestimmt hatten, gegen den Kandidaten entschieden. Das erscheint wenig plausibel, da es im letzten Wahlgang ja drauf ankam. Wieso hätten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, die vorher für Wegner gestimmt hatten, dann ihre Stimme verweigern sollen?



