Kriminalität

Besitz von Kinderpornografie: Ex-Landtagsabgeordneter aus Thüringen verurteilt

Auf dem Rechner eines Linken-Politikers wurden Dateien mit Kinderpornografie gefunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Partei fordert seinen Austritt.

Eine Kriminaloberkommissarin wertet am Computer Fälle von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch aus.
Eine Kriminaloberkommissarin wertet am Computer Fälle von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch aus.Arne Dedert

Der frühere Thüringer Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann (Die Linke) ist Anfang März 2026 vom Amtsgericht Stadtroda per Strafbefehl wegen des Besitzes von fast 4000 kinder- und jugendpornografischen Dateien zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, wie das Gericht der Berliner Zeitung bestätigte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, die Datenträger wurden eingezogen; die Linke fordert seinen sofortigen Parteiaustritt.

Die Ermittlungen waren bereits im Sommer 2024 im Zuge der Zerschlagung eines entsprechenden Netzwerks ins Rollen gekommen. Infolge wurden mehrere Objekte durchsucht, darunter das Parlamentsbüro des Politikers in Erfurt, Wahlkreisbüros sowie seine Privatwohnung im Saale-Holzland-Kreis. Zuvor war seine Immunität aufgehoben worden.

Linke-Politiker entschuldigt sich

Gleichmann werde den Strafbefehl akzeptieren. Gegenüber der dpa sagte er, dass er sich bei „allen Freunden, Bekannten und bisherigen Wegbegleitern“ entschuldigen wolle, und räumt „diesen großen Fehler“ ein.

Als Auflage muss der nun Ex-Linke-Politiker unter anderem jeden Wohnsitzwechsel mitteilen sowie 1000 Euro an die gemeinnützige Einrichtung ChildFund Deutschland e.V. zahlen, wie aus der Mitteilung des Amtsgerichts hervorgeht.

Strafbefehl ohne Hauptverhandlung

Nach Angaben des Gerichts umfasste der Tatvorwurf insgesamt 2898 kinderpornografische und 663 jugendpornografische Bilddateien sowie 294 kinderpornografische und 62 jugendpornografische Videos. Die Dateien sollen auf Datenträgern in der Wohnung des Linke-Politikers sowie in seinem Wahlkreisbüro gespeichert gewesen sein. Der Besitz lag laut Strafbefehl spätestens Mitte 2024 vor.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte den Strafbefehl Anfang dieses Jahres beantragt. Eine Hauptverhandlung ist zunächst nicht vorgesehen: Der Verurteilte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Im Falle eines Einspruchs müsste das Amtsgericht erneut über den Tatvorwurf verhandeln. Ohne Einspruch gilt das Verfahren – abgesehen von der Bewährungsüberwachung – als abgeschlossen.

Thüringer Landesverband fordert seinen Austritt

Der Thüringer Landesverband der Linken hatte sich bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe „betroffen“ gezeigt und von „schwersten Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ gesprochen, wie er auf Nachfrage der Berliner Zeitung äußerte. Parteiämter des Politikers ruhen seitdem, ein Kontakt zur Partei besteht nach deren Angaben nicht. Formal ist er noch Parteimitglied.

In einer offiziellen Pressemitteilung bedankt sich Die Linke Thüringen bei den Ermittlern und teilt mit, dass die Partei „ein solches Verhalten“ mit ihren „Werten“ für unvereinbar befindet. „Nach der Rechtskraft des Strafbefehls hat der Landesverband das Mitglied deshalb nun aufgefordert, unverzüglich aus der Partei auszutreten“, so der Landesverband.