Persönlichkeitsrecht

Wahlkampf in Brandenburg: Heino verklagt die AfD

Der Schlagersänger geht gegen eine AfD-Wahlkampfaktion vor. Diese soll ihn ungefragt als Unterstützer dargestellt haben. Jetzt fordert der Sänger Schmerzensgeld.

Heino verklagt die AfD und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Heino verklagt die AfD und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld.Robert Michael/dpa

Der Schlagersänger Heino geht juristisch gegen den AfD-Landratskandidaten Felix Teichner aus der Uckermark vor. Wie die Welt berichtet, hatte Teichner in einem Social-Media-Beitrag mit einem Foto von sich und der Aussage „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!" geworben. Dazu schrieb der AfD-Politiker in Anspielung auf das Heino-Lied „Blau blüht der Enzian": „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark." Hinterlegt wurde der Beitrag mit einem Ausschnitt des Songs.

Teichner sitzt für die AfD im Brandenburger Landtag und bewirbt sich an diesem Sonntag um das Amt des Landrats in der Uckermark. Sollte er sich gegen die amtierende Landrätin Karina Dörk (CDU) durchsetzen, würde die AfD erstmals einen Landrat in Brandenburg stellen. Im Kreistag ist die Partei bereits stärkste Fraktion.

Aktion geht dem Sänger zu weit

Der 87-jährige Sänger ließ über seinen Anwalt Dirk Strohmenger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern und verlangt 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. „Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde, wenn er denn könnte", erklärte Strohmenger gegenüber Bild.

Heino selbst äußerte sich deutlich: „Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen." Bei seinen Konzerten sei „jeder willkommen, egal, was er wählt", doch „diese Aktion geht mir eindeutig zu weit".

Einstweilige Verfügung beim Landgericht Neuruppin beantragt

Da die AfD nach Angaben des Managements nicht auf die Forderungen reagierte, wurde beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt. Manager Helmut Werner bezeichnete es als „absurd, Heino eine rechte Gesinnung zu unterstellen". Der Künstler stehe zwar für konservative Werte, habe „aber mit der AfD nichts zu tun".

Teichner verteidigte seinen Beitrag und erklärte, er sei „ein Fan von Heino" und habe ihn deshalb eingebunden. Die Formulierung sei bewusst im Konjunktiv gehalten und „keine Tatsachenbehauptung" gewesen. Zur geforderten Summe sagte der AfD-Politiker: „Die 250.000 Euro könnte ich nie abbezahlen."