Nach dem Urteil gegen den Gründer der „Querdenken“-Bewegung Michael Ballweg haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Wie das Landgericht Stuttgart am Freitag mitteilte, wird die Entscheidung damit vorläufig nicht rechtskräftig. Die Kammer werde die schriftlichen Urteilsgründe nun innerhalb von 15 Wochen ab der Urteilsverkündung absetzen. Danach hätten die Verfahrensbeteiligen einen Monat Zeit dazu, die Revision zu begründen.
Ballweg wurde vergangene Woche vom Vorwurf des Betrugs in 9450 Fällen freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung wurde er verurteilt, hier beließ es das Gericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt aber bei einer Verwarnung.
Ballweg war mehrere Monate in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren drei Jahre Haft gefordert. Sie war Ballweg vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Die Anklage hatte Ballweg vorgeworfen, für seine Gruppe Querdenken 711 Gelder eingeworben und diese für sich behalten zu haben. Die Gruppe hatte sich während der Coronapandemie zu einer Keimzelle der Querdenkerszene entwickelt.


