Das Urteil im Strafprozess gegen Michael Ballweg hat etwas Bizarres, so wie das gesamte Verfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung. Erstens: Die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges in 9450 Fällen frei. Dass er seine eigenen Querdenken-Anhänger planmäßig betrogen und 576.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll, verneinte das Gericht. Zweitens: Auch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in seinem privaten Steuerfall wurde er freigesprochen. Drittens: Schuldig sprach ihn das Gericht in zwei Fällen einer vollendeten Steuerhinterziehung, was seine IT-Firma betraf, sowie in drei Fällen einer versuchten Steuerhinterziehung, ebenfalls bei seiner IT-Firma.
Konkret hat Ballweg laut Gericht 11.42 Euro und 8.11 Euro hinterzogen, und soll versucht haben, insgesamt 2072.84 Euro zu hinterziehen. Die Strafe: Eine „Verwarnung“ und eine angedrohte Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro, die ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für die 279 Tage U-Haft wird Ballweg entschädigt. Die Kosten für das Verfahren muss der Angeklagte, soweit er verurteilt wurde, selber tragen, wo er freigesprochen wird, übernimmt sie die Staatskasse. Das beschlagnahmte Vermögen in Höhe von 331.000 Euro wird freigegeben. Beide Seiten, Ballweg und die Staatsanwaltschaft, haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

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