Justiz

Querdenken-Gründer Michael Ballweg teilweise freigesprochen

Der monatelange Prozess gegen den Initiator der „Querdenken-Bewegung“ hat ein Ende. Am Donnerstag wird ein Urteil gesprochen.

„Querdenken“-Organisator Michael Ballweg stand wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht.
„Querdenken“-Organisator Michael Ballweg stand wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht.Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Querdenken-Initiator Michael Ballweg ist von einem Gericht freigesprochen worden. Ihm wurde Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit Herbst vergangenen Jahres musste Ballweg sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

Ballweg saß mehrere Monate in Haft

Ballweg wies die Vorwürfe stets zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert. Ballwegs Verteidiger hingegen plädierten auf Freispruch.

Wegen der laufenden Ermittlungen saß „Querdenken“-Gründer Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Justiz hatte dies mit Fluchtgefahr begründet. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2023 kam Ballweg auf freien Fuß. Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden. Die von ihm gegründete „Querdenken“-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Schutzmaßnahmen.