Budapest

Urteil in Ungarn: Maja T. zu Haftstrafe verurteilt

Die mutmaßlich linksextremistische Maja T. wurde von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Heute ist in Budapest das Urteil in dem Prozess gefallen.

Maja T. in Budapest: Nach dem vermeintlichen Angriff auf Teilnehmende einer rechtsextremistischen Veranstaltung ist am Mittwoch das Urteil gefallen.
Maja T. in Budapest: Nach dem vermeintlichen Angriff auf Teilnehmende einer rechtsextremistischen Veranstaltung ist am Mittwoch das Urteil gefallen.Daniel Alfoldi/imago

Das Budapester Gericht hat die non-binäre Person Maja T. aus Deutschland am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Dies geht aus ungarischen Medienberichten hervor. Es handelt sich bislang um ein Urteil der ersten Instanz und ist somit noch nicht rechtskräftig.

Zuvor forderte die Staatsanwaltschaft in dem Prozess eine Strafe von 24 Jahren Haft. „Wir alle wissen, welches Urteil der ungarische Ministerpräsident anstrebt“, sagte T. in ihren Schlussworten, bevor das Gericht die Verhandlung zur Urteilsverkündung unterbrach. Laut ungarischen Medien sprach  T. darüber, wie abweichende Meinungen in Ungarn unterdrückt würden, und erklärte, das Ziel der Regierung sei Abschreckung, weshalb diese sie aus der Gesellschaft verbannen wolle.

Prozess lief seit rund einem Jahr

Seit knapp einem Jahr stand die 25-jährige Person aus der linken Szene in Ungarn vor Gericht. T. wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Teilnehmende einer rechtsextremistischen Veranstaltung brutal angegriffen zu haben sowie Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein.

Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 hatte eine Gruppe mutmaßlicher Linksextremisten, darunter etwa 20 Deutsche, Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen. Laut ungarischer Polizei sollen bei dem Vorfall neun Personen niedergeschlagen worden sein und sechs davon schwere Verletzungen wie Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten haben.

Verbindungen zur „Hammerbande“

Die Gewalttaten werden sowohl von deutschen und ungarischen Behörden der sogenannten „Hammerbande“ zugeschrieben. Dabei handelt es sich um eine militant linke Gruppierung, die zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten überfallen und in vielen Fällen schwer verletzt haben soll.

Die Tat soll sich vor fast drei Jahren, im Februar 2023, am jährlich stattfindenden sogenannten „Tag der Ehre“ ereignet haben. Der Tag gilt als Vernetzungstreffen internationaler Neonazis und Rechtsextremisten, die dem misslungenen Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ungarischer Kollaborateure aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest 1945 gedenken.

Auslieferung war verfassungswidrig

T. war im Jahr 2024 nach Ungarn überstellt worden. Das Bundesverfassungsgericht stellte später fest, dass diese Auslieferung verfassungswidrig war. Ihr Rechtsanwalt Sven Richwin kritisierte neben den Haftbedingungen in Ungarn auch die rechtstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens. Er verwies zudem darauf, dass T., die sich als non-binär versteht, in einem Land inhaftiert sei, dessen Regierung eine restriktive Haltung gegenüber queeren Personen vertrete.

In ungarischer Untersuchungshaft saß T. monatelang in strenger Isolationshaft, klagte über fehlendes Sonnenlicht, psychische Belastungen und Entzug menschlicher Kontakte, woraufhin sie einen 40-tägigen Hungerstreik antrat. Dieser endete für Maja T. in einem Gefängniskrankenhaus nahe der rumänischen Grenze.