Die geteilte Verwaltung der Bundesministerien in zwei Städten hat den Bund im Jahr 2025 rund 10,3 Millionen Euro gekostet. Das ist dem zweijährlichen Teilungskostenbericht der Bundesregierung zu entnehmen. Der Bericht für das vergangene Jahr wird dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Im Jahr 2023 fielen die Kosten noch um 1,2 Millionen Euro geringer aus. Der mit Abstand größte Ausgabenblock entfällt auf Dienstreisen zwischen beiden Standorten. Hier verzeichnet der Bericht ein Plus von gut 15 Prozent auf 5,9 Millionen Euro – zurückzuführen auf gestiegene Bahn- und Übernachtungspreise sowie auf mehr Reisetätigkeit nach dem Ende pandemiebedingter Beschränkungen.
Mit der Deutschen Einheit im Jahr 1990 löste Berlin Bonn als Bundeshauptstadt ab, 1999 zog der Bundestag an die Spree. Die Aufteilung der Ministerien ist gesetzlich gesichert: Im Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 ist verankert, dass die Bundesministerien auch nach dem Umzug nach Berlin einen Dienstsitz in beiden Städten haben.
Sechs Ministerien – darunter Verteidigung, Gesundheit und Umwelt – haben ihren ersten Dienstsitz nach wie vor in Bonn, die restlichen zehn Ministerien sind dort mit einem Zweitsitz vertreten. Dem Bericht zufolge arbeitet am Rhein inzwischen jedoch nur noch etwa ein Viertel des gesamten Ministeriumspersonals, mit weiter rückläufiger Tendenz.
Berlin/Bonn-Gesetz steht trotz Kritik im Koalitionsvertrag
In einer YouGov-Umfrage von 2024 im Auftrag der dpa befürworteten 53 Prozent der Befragten einen kompletten Umzug, 25 Prozent lehnten ihn ab. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach sich zuletzt im September 2025 dafür aus, sämtliche Ministerien vollständig in der Hauptstadt zusammenzuführen. Dabei verwies er auch auf die häufigen und kostspieligen Dienstreisen.


