Migration

„Absurd“: Tausende Flüchtlinge reisen von Griechenland nach Deutschland weiter

Obwohl sie in Griechenland bereits als Flüchtlinge registriert sind, reisen Geflüchtete in die Bundesrepublik. Hier erneut Asyl beantragen dürfen sie eigentlich nicht.

Flüchtlinge reisen von Griechenland offenbar nach Deutschland weiter.
Flüchtlinge reisen von Griechenland offenbar nach Deutschland weiter.Petros Giannakouris/AP

Mehrere Tausend Flüchtlinge, die bereits in Griechenland anerkannt waren, sind in diesem Jahr offenbar nach Deutschland weitergereist und haben hier erneut Asyl beantragt. Dies teilte das Bundesamt für Flüchtlinge der Funke-Mediengruppe mit.

Insgesamt hätten in den Monaten Januar bis Mai dieses Jahres rund 8000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Antrag auf Schutz gestellt, obwohl sie schon von den griechischen Behörden einen Schutzstatus erhalten hatten.

Flüchtlinge dürfen nach Griechenland abgeschoben werden

Schutzsuchende dürfen nach der sogenannten Schengen-Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen. Doch einen weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen sie nicht stellen. „Personen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch dort in Anspruch nehmen“, teilte das Ministerium mit.

Viele der Flüchtlinge reisten per Flugzeug von Griechenland nach Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die mangelnden Kontrollen. „Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich“, sagte Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für Bundespolizei und Zoll. Doch bei den Flughäfen klafft offenbar eine Lücke. Das sei „absurd“. Die Bundespolizei brauche „dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration“.

Die neue Bundesregierung kündigte an, wieder vermehrt nach Griechenland abzuschieben. Betroffen sind die Geflüchteten, die in Griechenland bereits als Schutzsuchende registriert sind. Zudem sieht der Plan Leistungskürzungen und sogar -streichungen vor, wenn die Betroffenen Deutschland trotz Aufforderung nicht verlassen. Im April entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland zulässig ist.