Die Bundesregierung hält trotz eines Gerichtsentscheids und deutlicher Kritik an ihrem verschärften Kurs in der Migrationspolitik fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befürchtet auch nicht, dass Bundespolizisten nun für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. „Das ist vollkommen abwegig, dass Polizisten belangt werden, wenn sie das tun, was ihr Auftrag ist“, sagte der CSU-Politiker in der ARD-Talkshow „Maischberger“.
Der Auftrag sei von der Politik formuliert worden. „Und deswegen finde ich das eine Einschätzung, die schon weit hergeholt ist.“ Oppositionspolitiker hatten moniert, dass Polizeibeamte, die Zurückweisungen durchführen, von der Bundesregierung jetzt in eine schwierige Lage gebracht würden.
Dobrindt sieht Überforderung als Notlage
Dobrindt sagte weiter, dass Deutschland die Überforderung bei der Integration von Geflüchteten geltend machen kann.„ Wir sind mit vielen Systemen einfach am Limit. Die Integrationsleistung eines Landes, auch Deutschland, hat seine Grenze.“
Die „Integrationsleistung eines Landes, auch Deutschlands“ habe Grenzen, sagt Bundesinnenminister Alexander #Dobrindt (@CSU). Viele Systeme seien „am Limit“ und es gebe „eine Überforderung“. Das spüre man z. B. in den #Kitas, #Schulen und auf dem Wohnungsmarkt.#maischberger pic.twitter.com/MHGsxB9ELs
— Maischberger (@maischberger) June 3, 2025
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.
Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, sagte den Sendern RTL und ntv, es bleibe abzuwarten, ob eine Rechtswidrigkeit grundsätzlich festgestellt werde oder ob es bei den Einzelfällen bleibe. In jedem Fall müssten die Kollegen rechtssicher handeln und dürften bei einer festgestellten Rechtswidrigkeit „nicht persönlich belangt werden“.
Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei will den Gerichtsentscheid berücksichtigen, sieht darin aber keine grundsätzliche Bedeutung. „Ein Verwaltungsgericht kann natürlich keine politische Entscheidung mit Wirkung für das gesamte Land treffen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-„heute journal“. Im konkreten Fall werde man den Beschluss befolgen, allerdings handele es sich bei der allgemeinen Thematik um „schwierigen juristischen Stoff“, über den am Ende möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden werde.
