Gewalt

Schreckschusswaffen: Wird das Waffenrecht jetzt verschärft?

Berlins Innensenatorin Iris Spranger und Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordern strenge Regeln für den Besitz von Schreckschusswaffen. Hintergrund sind auch die Krawalle an Silvester. 

Eine 9mm Schreckschusswaffe mit Platzpatronen. Nancy Faeser will, dass die Waffen nicht mehr frei verkäuflich sind. 
Eine 9mm Schreckschusswaffe mit Platzpatronen. Nancy Faeser will, dass die Waffen nicht mehr frei verkäuflich sind. dpa

Die Politik fordert nach den Silvester-Krawallen mit zahlreichen Verletzten Konsequenzen. Demnach soll das Waffenrecht in Deutschland verschärft werden, sodass  Schreckschusswaffen nicht mehr so kinderleicht zu bekommen sind. 

Berlins Innensenatorin Iris Spranger und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) sind sich einig: Künftig soll es strengere Regeln für den Kauf von Schreckschusswaffen geben.

Kleiner Waffenschein und Zuverlässigkeitsprüfung für Kauf

Problematisch sei, dass jeder ab 18 Jahren ohne weitergehende Prüfung oder einen Nachweis eine solche Waffe und die dazugehörige Munition kaufen könne, erklärte Spranger dem Tagesspiegel. „Genau das muss auf den Prüfstand“, so die Senatorin. Für den Kauf will die neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz unter anderem einen sogenannten kleinen Waffenschein und die dazugehörige Zuverlässigkeitsprüfung vorschreiben.

Auch Nancy Faeser will nun eine Verschärfung des Waffenrechts durchsetzen. Nötig sei eine Erlaubnis für den Kauf von Schreckschusswaffen. Diese hätten in der Silvesternacht eine große Rolle gespielt, seien aber „eben nicht ein harmloses Instrument“, sagte Faeser am Freitag bei einem Besuch der Feuerwehr in Berlin-Neukölln. „Es handelt sich um eine Waffe. Dafür braucht es eine Erlaubnis“, betonte die Bundesinnenministerin. „Diese Verschärfung halte ich für ein wichtiges Signal.“

Schreckschusswaffe kaufen: So einfach sind sie derzeit zu bekommen

Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich. Jede volljährige Person kann demnach eine solche Waffe erwerben, die von einer echten Schusswaffe kaum zu unterscheiden ist. Diese sogenannten Anscheinwaffen dürfen laut dem deutschen Waffengesetz jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Dafür ist der kleine Waffenschein nötig. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

In der Nacht zum Neujahrstag wurden Polizisten und Feuerwehrleute vielfach im Einsatz angegriffen, unter anderem mit Böllern und Raketen. Auf mehreren Videos in den sozialen Netzwerken ist zu sehen, wie in Berlin mit Schreckschusswaffen herumgeschossen wurde. Besonders heftig waren die Attacken und Krawalle in einigen Vierteln von Berlin, die als soziale Brennpunkte bekannt sind.