Für die Berliner Kleingarten-Pächter gibt es gute Nachrichten: Die Kleingärten auf landeseigenen Flächen sollen dauerhaft gesichert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Berliner Senat beschlossen. „Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren“, sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). „Wir wollen diese Gärten schützen und wir werden diese Gärten schützen.“
Demnach verpflichtet sich der Senat in dem Gesetz, die entsprechenden Flächen nicht zu verkaufen. Die dort gelegenen Gartenanlagen dürften in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden. „Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich“, sagte Bonde. Zudem müssten den betroffenen Kleingärtnern Ersatzflächen in gleicher Größe in der Nähe – konkret in einem Umkreis von rund vier Kilometern – angeboten werden.
Ein Abbau von Kleingärten kann etwa nötig werden, wenn die Flächen dringend für den Wohnungsbau benötigt werden. In dem Fall würde das öffentliche Interesse an der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum überwiegen, erläuterte Bonde. Auch der Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur kann solche Ausnahmen begründen.
Verband wertet Gesetz positiv
Über die Frage, wie effektiv verhindert werden kann, dass Schrebergärten auf landeseigenen Flächen verschwinden, wird seit Langem diskutiert. Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde begrüßt die nun gefundene Regelung. „Zwar wird nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, doch das Gesetz bildet die Grundlage, dass die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten nicht weiter schrumpft“, teilte Verbandspräsident Gert Schoppa mit. Er verwies auf die im Gesetz verankerte Pflicht, bei unvermeidbaren Eingriffen gleich große Ersatzflächen bereitzustellen: „Ein Schutz, der über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinausgeht.“
Nach Ansicht des AfD-Politikers Harald Laatsch schafft das Gesetz indes keinen echten Schutz für Kleingärtner. Durch die Öffnungsklausel für Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse sei eine „Vernichtung“ von Kleingärten für Wohnungs- oder Straßenbau und für soziale Einrichtungen weiterhin jederzeit möglich, erklärte er.
Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht. Allerdings betrifft das neue Gesetz nur 56.280 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst.



