Wer durch Berliner Kleingartenanlagen spaziert, in denen nun alles wieder sprießt, blüht und gedeiht, sieht hier und da Häuser, auf die der Begriff Laube nicht passt. Sie sind zu groß dafür. Oft sind sie gemauert oder aus Beton gegossen. Zwar sind sie selten mehrstöckig, dennoch passen sie eher in eine Einfamilienhaussiedlung als in die Parzelle eines Laubenpiepers.
Es gibt solche Bauten in fast jeder Kolonie – obwohl sie rein rechtlich ein Ding der Unmöglichkeit sind. „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“, heißt es im Bundeskleingartengesetz. Prinzipiell dürfe eine Laube „nach ihrer Beschaffenheit (…) nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“.

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