Migration

Klagewelle von Afghanen vor Berliner Gericht: Was der Bundesregierung nach dem Aufnahmestopp droht

Hunderte Afghanen warten trotz Aufnahmezusage auf eine Einreise nach Deutschland. Nun ziehen einige von ihnen vor Gericht.

Zahlreiche Afghanen warten trotz Aufnahmezusage auf eine Ausreise nach Deutschland.
Zahlreiche Afghanen warten trotz Aufnahmezusage auf eine Ausreise nach Deutschland.Julian Stratenschulte/dpa

Mehrere Afghanen, die trotz Aufnahmezusage aus Deutschland weiterhin in Pakistan ausharren, ziehen gegen die Bundesrepublik vor Gericht. Wie der Stern berichtete, will eine Gruppe 25 von Anwälten am Freitag in insgesamt Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin für eine Aufnahme dieser Menschen sorgen. 

Laut dem Magazin hatten alle Afghanen, um die es in jenen Verfahren geht, eine Aufnahmezusage erhalten und Prüfverfahren der deutschen Sicherheitsbehörden erfolgreich durchlaufen.

2400 Afghanen mit Aufnahmezusage warten

Ein Anwalt sagte dem Stern: „Die Aufnahme dieser Menschen ist keine humanitäre Wohltat. Die Einreise wurde ihnen zugesichert.“ Dieser Verantwortung müsse Deutschland gerecht werden. Bundesinnenministerium und Bundesaußenministerium prüfen, wie nach der Aussetzung der Aufnahmeprogramme mit den Menschen aus Afghanistan umgegangen werden soll. Die Zusagen an die Menschen gelten als verbindlich. Auf eine Anfrage des Magazins hieß es jeodch: „Bis zum Abschluss dieser Prüfung sind die Einreisen weiterhin ausgesetzt.“

Insgesamt haben noch 2400 Afghanen eine Aufnahmezusage aus Deutschland. Die neue Bundesregierung stoppte alle Aufnahmeprogramme im Mai. Die Regierung in Pakistan wies bereits Zehntausende Afghanen aus. Auch die mit gültiger Aufnahmezusage aus anderen Ländern sollen bald abgeschoben werden.

Bereits im Mai reichte eine afghanische Familie Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein. Auch diese Familie lebt derzeit in Pakistan und hat eine Aufnahmezusage der Bundesrepublik. Die Klägerin will aus Angst vor den Taliban nicht erkannt werden. Sie ist Wissenschaftlerin und Schriftstellerin und arbeitete vor der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für die deutsche Regierung. Seit Oktober 2023 hat die Klägerin offenbar eine Zusage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.