Nach zahlreichen Pannen in Berliner Wahllokalen entscheidet das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember über die Wiederholung der Bundestagswahl von 2021. Das Urteil über eine mögliche Teilwiederholung der Wahl soll am Dienstag in Karlsruhe verkündet werden. Im November 2022 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Wahl in der Hauptstadt teilweise wiederholt werden soll. (Az. 2 BvC 4/23)
Wegen der vielen Pannen gab es mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Geht es nach der Parlamentsmehrheit, wird die Bundestagswahl in 431 der 2257 Berliner Wahlbezirke – also etwa einem Fünftel – wiederholt. CDU und CSU geht das aber nicht weit genug, weswegen sich die Unionsfraktion an das Verfassungsgericht wandte.
Sie befürchtet einen „massiven Vertrauensverlust“ in die Legitimität der Wahl. Ihr Ziel ist, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in jener Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden, in denen der damalige Bundeswahlleiter die Wahl angriff. Die Erststimmen für Direktkandidaten sollten in zwei Wahlkreisen erneut abgegeben werden.
Bundestagswahl 2021: Fehlende Stimmzettel und vorzeitige Prognosen
Bei der Wahl am 26. September 2021 bildeten sich vor vielen Berliner Wahllokalen lange Schlangen, weil Stimmzettel fehlten, es nur wenige Wahlkabinen gab oder das Wahllokal zwischendurch sogar geschlossen wurde. Manche Wahllokale blieben in der Folge wiederum deutlich länger als 18 Uhr geöffnet – und Menschen gaben ihre Stimmen ab, als schon die ersten Prognosen veröffentlicht wurden.
Mit einem solchen Fall bei einer Bundestagswahl habe das Gericht noch nie zu tun gehabt, sagte dessen Vizepräsidentin Doris König bei der Verhandlung im Juli. Damals verhandelte der Zweite Senat über die Frage, welche Auswirkungen Wahlfehler haben – wie entscheidend es also ist, wenn Menschen beispielsweise später am Abend noch wählen.
Berlinerinnen und Berliner wählten an dem Tag nicht nur einen neuen Bundestag, sondern auch ein neues Landesparlament – das Abgeordnetenhaus – sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen und stimmten außerdem in einem Volksentscheid ab. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke mussten am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden. Die CDU löste dabei die SPD als stärkste Kraft im Land ab und führt seitdem die Landesregierung.
Wahlwiederholung: Innerhalb von 60 Tagen müsste neu gewählt werden
Nun geht es aber um die Bundestagswahl. „Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden“, erklärte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler vor einigen Tagen. Festgelegt werden müsse dann beispielsweise die Zahl der Wahllokale sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Menge der erforderlichen Stimmzettel.
Der letztmögliche Wahltag wäre Bröchler zufolge der 11. Februar 2024, also ziemlich genau ein Jahr nach der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl. Denn nach dem Urteil aus Karlsruhe blieben 60 Tage Zeit.
In der Verhandlung hatte Bröchler darum gebeten, dass eine mögliche Wiederholung nicht für die Weihnachtszeit oder rund um Neujahr angesetzt werden müsse. Das jedenfalls bleibt ihm erspart. Dem Rundfunk Berlin-Brandenburg sagte er aber, das Februardatum sei „nicht das günstigste“, da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen.




