Sozialpolitik

Grüne fordern: Keine Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger mit Kindern

Tausende Kinder sind in Deutschland auch von Bürgergeld-Sanktionen betroffen. Die Regierungskoalition will die Regeln weiter verschärfen.

Tausende Kinder sind in Deutschland von Sanktionen beim Bürgergeld betroffen.
Tausende Kinder sind in Deutschland von Sanktionen beim Bürgergeld betroffen.Marcel Kusch/dpa

Mehrere Grünen-Politiker haben das Aussetzen von Bürgergeld-Sanktionen bei Empfängern mit Kindern gefordert. Aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass Tausende Kinder in Familien leben, in denen das Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gekürzt wird.

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren fast 16.800 Minderjährige auf diese Weise von Sanktionen betroffen. Das teilte das Arbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Ein Jahr zuvor waren es noch fast 5400 Kinder weniger gewesen.

Regierung will Grundsicherung verschärfen: Kritik der Grünen

Sanktionen gab es demnach in 8300 Haushalten, in denen auch minderjährige Kinder leben, darunter bei 3700 Alleinerziehenden. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt – etwas stärker als im Vorjahr.

Die Pläne der schwarz-roten Koalition, die Grundsicherung zu verschärfen, stoßen bei den Grünen auf deutliche Kritik. Die Fraktionsvize Misbah Khan sprach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von einem „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“. Kinder trügen die Konsequenzen, wenn Familien sanktioniert würden.

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus betonte, schon heute sei jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. „Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden“, sagte er. Die Grünen fordern, dass Haushalte mit Kindern von den Sanktionen ausgenommen werden.

Das Arbeitsministerium entgegnete, man halte Kinder und Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils für „umfassend geschützt“. Die Sanktionen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die Regeln halte, das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle.

Im vergangenen Herbst verabschiedete die Regierungskoalition bereits schärfere Sanktionen. Wenn Bürgergeld-Empfänger einen Termin versäumen, wird sofort ein zweiter Termin ausgemacht. Versäumt der Leistungsempfänger auch diesen Termin, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Versäumt der Bürgergeld-Empfänger den dritten Termin, werden die Leistungen komplett eingestellt, so der Bundeskanzler. Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen gestrichen werden, wer auch im Monat darauf nicht erscheint. Zudem soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Die Pläne von Union und SPD werden gerade in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert. (mit dpa)