Politik

Gesetz: Bundestag erlaubt CO₂-Speicherung unter dem Meeresboden

Vor Deutschlands Küste kann künftig klimaschädliches Kohlendioxid unter dem Meer gespeichert werden. Die Opposition kritisiert die Pläne.

Künftig ist es möglich, CO₂ grenzüberschreitend zu transportieren und dauerhaft unterirdisch zu speichern – etwa unter dem Meeresgrund.
Künftig ist es möglich, CO₂ grenzüberschreitend zu transportieren und dauerhaft unterirdisch zu speichern – etwa unter dem Meeresgrund.Sina Schuldt

Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Weg für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im deutschen Meeresuntergrund freigemacht. Mit dem verabschiedeten Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der sogenannten CCS-Technologie geschaffen. Die Abkürzung steht für Carbon Capture and Storage, also das Auffangen und dauerhafte Einlagern von CO₂.

Künftig dürfen Industrieunternehmen klimaschädliches Kohlendioxid, das beispielsweise bei der Herstellung von Zement oder Kalk anfällt, abscheiden und im Meeresboden vor der deutschen Küste verpressen. Lediglich in ausgewiesenen Schutzgebieten bleibt diese Praxis verboten.

Deutschland kann CO₂ auch in andere Länder transportieren

Die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser stellte klar, dass die Speicherung im Meeresuntergrund keinen Ersatz für Klimaschutzmaßnahmen an Land darstelle. Vielmehr handele es sich um eine zusätzliche Möglichkeit für solche Emissionen, die sich technisch nicht vermeiden ließen.

Parallel zur CCS-Regelung stimmten die Abgeordneten einer Änderung des Londoner Protokolls zum Meeresschutz zu. Diese eröffnet eine weitere Option: Deutschland kann sein abgeschiedenes CO₂ auch in andere Länder transportieren und dort speichern lassen.

Opposition lehnt Gesetzentwürfe ab

Die Oppositionsparteien verweigerten den Vorlagen der schwarz-roten Koalition ihre Zustimmung. Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisierte die Bundesregierung scharf. Sie wolle die Meere zur „Müllkippe der Fossillobby“ degradieren.

Der AfD-Abgeordnete Michael Blos stellte die Gefahren von CO₂-Emissionen grundsätzlich infrage und bezeichnete das Vorhaben als Teil einer „ideologischen Klimapolitik“. Der Meeresboden werde durch das Gesetz nicht geschützt, sondern instrumentalisiert.