Kindesumgang

Bundestag stärkt biologische Väter: Verfassungsgericht erzwingt Wandel

Neue Regelung im Familienrecht: Biologische Väter können künftig leichter die Vaterschaft anfechten. Das Verfassungsgericht hatte die Reform erzwungen.

Der Bundestag hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt.
Der Bundestag hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt.Jan Woitas / dpa

Der Bundestag hat am Abend ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte leiblicher Väter bei der Anerkennung ihrer Vaterschaft stärkt. Damit setzt der Gesetzgeber ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein effektives Verfahren für biologische Väter eingefordert hatte.

Hintergrund ist der Fall eines leiblichen Vaters, der vor das Verfassungsgericht gezogen war, weil er die rechtliche Vaterschaft für sein Kind nicht übernehmen durfte. Die Karlsruher Richter gaben ihm Recht. Bislang war eine Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung bestand – also wenn ein Mann Verantwortung für das Kind übernahm, ohne dessen biologischer Vater zu sein.

Neue Regeln gegen den Wettlauf um die Vaterschaft

Künftig kann ein leiblicher Vater die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind nachweist oder eine bestehende Bindung ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Zudem soll eine Sperrklausel einen sogenannten Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Hat der biologische Vater bereits ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet, darf bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen.

Auch das Mitspracherecht des Kindes wird erweitert: Ab einem Alter von 14 Jahren kann es verhindern, dass die Mutter ihm einen anderen Mann als den leiblichen Vater als rechtlichen Vater zuweist.