Urteil

Angriff auf jüdischen Studenten Lahav Shapira: Staatsanwaltschaft Berlin legt Revision ein

Das Landgericht hatte ein antisemitisches Motiv verneint. Die Behörde will das Urteil nun vom Kammergericht überprüfen lassen.

Der Angeklagte Mustafa El-H. A.
Der Angeklagte Mustafa El-H. A.epd/Jonas Grimm

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im Berufungsprozess um den Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira eingelegt. Die Behörde will prüfen lassen, ob das Urteil des Landgerichts Berlin, das den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte, aber kein antisemitisches Motiv feststellte, rechtlich fehlerhaft ist.

Ein Behördensprecher sagte, die Staatsanwaltschaft wolle überprüfen lassen, ob das Urteil des Landgerichts „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruhe. Die konkrete Begründung der Revision stehe noch aus – dafür müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Als nächste Instanz wäre das Kammergericht Berlin zuständig.

Erstinstanz sah „antisemitischen Gewaltexzess"

Der Fall reicht zurück auf den 2. Februar 2024, rund vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel. Der 25-jährige Angeklagte, damals Lehramtsstudent an der Freien Universität Berlin, und der inzwischen 33-jährige Shapira waren sich zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der Angeklagte nach draußen, schlug ihn nieder und trat ihm gegen den Kopf. Shapira erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten im April 2025 hatten die Richter die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ eingestuft und eine Haftstrafe von drei Jahren verhängt. Der Angeklagte legte daraufhin Berufung ein. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht gestand er die Gewalttat erneut, bestritt jedoch ein antisemitisches Motiv und entschuldigte sich bei seinem Opfer.

Das Landgericht folgte dieser Darstellung und reduzierte die Strafe auf zweieinhalb Jahre – deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahren und elf Monaten. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe angestrebt.

Shapira, der im Verfahren als Nebenkläger auftrat, reagierte nach dem Berufungsurteil enttäuscht und äußerte unmittelbar den Wunsch, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten möge. Diesem Wunsch ist die Behörde nun nachgekommen. (mit dpa)