Politik

AfD erhielt illegale Millionen-Spende: Bundestag sieht „Strohmann-Spende“ als bestätigt an

Eine millionenschwere Spende für AfD-Plakatwerbung sorgte im Wahlkampf für Wirbel. Die Bundestagsverwaltung hält an der Überzeugung fest, das Geld wurde durch einen Strohmann gespendet.

Tino Chrupalla, ist der Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.
Tino Chrupalla, ist der Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.Michael Kappeler/dpa

Im Fall der AfD-Spendenaffäre im vergangenen Bundestagswahlkampf hat die Bundestagsverwaltung erklärt, dass den Tatbestand einer „unzulässigen Weiterleitungs- bzw. Strohmann-Spende“ für erfüllt hält. Wie die Bild-Zeitung berichtete, soll jedoch keine Strafe gegen die AfD verhängt werden.

Die Partei habe im April „unverzüglich nach Erkennen der Unzulässigkeit der Spendenannahme begründenden Gegebenheiten“ 2,35 Millionen Euro an die Bundeskasse überwiesen. Dieses Geld behält der Bund nun ein.

AfD klagt gegen Einbehaltung der Spende

Konkret geht es bei der Affäre um eine Spende von rund 2,35 Millionen Euro für Plakat-Werbung, die kurz vor der Bundestagswahl für Aufsehen gesorgt hatte. Der AfD wird vorgeworfen, dass das Geld nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle gekommen sei. Die AfD meldete Anfang Februar der Bundestagsverwaltung, dass die Spende von Dingler stamme.

Conle soll dafür zunächst eine Schenkung an Dingler gemacht haben. Die AfD hat bisher die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Dingler für die Millionentransaktion lediglich als Strohmann für Conle fungierte. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung lägen inzwischen angeforderte Unterlagen zu „amtlichen Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes“ vor.

Die Bundestagsverwatung ist laut Bild-Zeitung „zu der Überzeugung gelangt, dass in Wahrheit Herr Dingler die Wahlkampfunterstützung für die AfD treuhänderisch im Auftrag des Herrn Conle veranlasst“ habe. Dafür spräche auch, dass es „keine Hinweise auf ein besonderes persönliches Näheverhältnis des Herrn Conle zu Herrn Dingler“ gäbe. Und dass „Herr Conle durchaus bereits als verdeckter Unterstützer der AfD in Erscheinung getreten ist“.

Die AfD hatte zuletzt angekündigt, gegen die Einbehaltung der 2,35 Millionen Euro vor Gericht zu ziehen. Der Bundestagssprecher verwies in diesem Zusammenhang auf die geltende gesetzliche Regelung, wonach „eine erkennbar unzulässige Parteispende unverzüglich an die Bundestagspräsidentin weiterzuleiten ist“. Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien laut Gesetz identifiziert werden. In ihren Rechenschaftsberichten müssen die Parteien Spenden von mehr als 10.000 Euro im Kalenderjahr verzeichnen. Dabei müssen Name und Anschrift des Spenders sowie die Gesamthöhe der Spende angegeben werden. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen an die Bundestagspräsidentin gemeldet werden.