Parteiausschlussverfahren

AfD-Bundesvorstand: Jungpolitiker Dorow muss Parteiämter abgeben, darf aber Mitglied bleiben

AfD zieht Ausschlussverfahren gegen Kevin Dorow zurück. Hintergrund ist eine Rede mit NS-Bezug.

Kevin Dorow (AfD), Beisitzer im Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein,
Kevin Dorow (AfD), Beisitzer im Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein,Markus Scholz/dpa

Der AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow, gegen den der Bundesvorstand im Februar noch ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet hatte, darf in der Partei bleiben. Statt des Ausschlusses einigte sich die Parteispitze nach einer Anhörung des Chefs der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland, Jean-Pascal Hohm, auf einen Kompromiss: Dorow legt seine Parteiämter nieder und erhält eine zweijährige Ämtersperre. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parteikreisen.

Konkret verzichtet Dorow auf seinen Sitz im Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein sowie im Bundesvorstand der Generation Deutschland. Hohm bestätigte die Einigung und erklärte, er hätte sich zwar eine vollständige Rücknahme der Parteiordnungsmaßnahme gewünscht, die er weiterhin für sachlich überzogen halte. Der Kompromiss zeige jedoch, „dass AfD und Generation Deutschland bereit sind, aufeinander zuzugehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden".

Dorow selbst begrüßte die Entscheidung und erklärte, es gelte nun, die Generation Deutschland in ihrer Aufbauphase weiter zu stärken und in Schleswig-Holstein die Grundlagen für die kommende Landtagswahl zu legen.

Rede mit NS-Bezug löste Ermittlungen aus

Hintergrund des Verfahrens war eine Rede Dorows bei der Gründungsveranstaltung der AfD-Jugendorganisation im November in Gießen. Dort hatte er unter Bezugnahme auf den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gesagt: „Wie es Björn Höcke vor wenigen Monaten rezitiert hat, Jugend muss durch Jugend geführt werden, und dieses Prinzip muss unser Leitstern sein." Die neue Jugendorganisation werde „die Speerspitze der jungen Rechten in Deutschland sein", so Dorow weiter.

Die Formulierung „Jugend wird durch Jugend geführt" galt als Prinzip der sogenannten Bündischen Jugend in der Weimarer Republik und wurde später auch von der Hitlerjugend übernommen. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin eine Prüfung ein, ob der Auftritt nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches strafbar sein könnte – dem Paragrafen, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.

Parteiinterne Kritik am Ausschlussverfahren

Dorow wies die Vorwürfe zurück und erklärte, der Ausspruch stamme aus der Wandervogelbewegung, also aus einer Zeit vor dem Nationalsozialismus. Er sehe keinen Anlass, sich von einer „inhaltlich in keiner Weise verwerflichen Aussage" zu distanzieren.

Bereits nach dem Vorstandsbeschluss im Februar hatte es sowohl innerhalb der AfD als auch aus dem Parteiumfeld Kritik an dem Ausschlussverfahren gegeben. Bundesvorstandsmitglied Kay Gottschalk schrieb bei X, er habe dem Ausschluss zugestimmt – „und es tut mir leid". Er kündigte an, das Thema bei der nächsten Vorstandssitzung erneut zur Diskussion stellen zu wollen. Die nun getroffene Kompromisslösung dürfte den internen Konflikt zwischen Parteiführung und Nachwuchsorganisation vorerst entschärfen.