Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Ermittlungen gegen Kevin Dorow aufgenommen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, werden die Aussagen des Mitglieds des Vorstandes der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland auf eine mögliche Strafbarkeit geprüft. Hintergrund ist eine Rede Dorows während des Gründungstreffens der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland. Zuvor hatte der Spiegel über das Thema berichtet.
Der AfD-Politiker hatte dazu aufgerufen, sich nicht von sogenannten Vorfeldorganisationen und gleichgesinnten Gruppierungen außerhalb der etablierten Parteistrukturen zu distanzieren. Er bezeichnete Abgrenzung als „Lieblingsspiel der Gegner“ und forderte stattdessen, das „Overton-Fenster“ zu verschieben – ein Begriff, der eine Ausweitung des gesellschaftlich Sagbaren beschreibt. In seiner Rede zitierte Dorow den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke mit den Worten: „Jugend muss durch Jugend geführt werden.“ Zudem bezeichnete Dorow die neue Jugendorganisation als „Speerspitze der jungen Rechten in Deutschland“ und griff damit Begriffe auf, die historisch unter anderem von der Bündischen Jugend in der Weimarer Zeit und später von der Hitlerjugend verwendet wurden.
Dorow sieht Vorprüfung gelassen entgegen
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich Dorow zu der laufenden Prüfung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich um Vorprüfungen handelt, nicht um ein Ermittlungsverfahren. Diese Vorprüfungen sehe ich gelassen, weil die zugrunde liegende Interpretation meiner Aussage weder inhaltlich noch rechtlich Bestand hat.“
„Der Vorfall ist der Staatsanwaltschaft bekannt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Derzeit werde dieser unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Strafbarkeit gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch geprüft. In dem Paragrafen geht es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der dafür vorgesehene Strafrahmen sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, sagte der Sprecher. Weitere Auskünfte könnten wegen des frühen Verfahrensstandes derzeit nicht erteilt werden.


