Viele Monate wartete Jacqueline W. in Untersuchungshaft auf ihren Prozess, dann dauerte der erste Termin jedoch nur zwölf Minuten. Die 46-Jährige soll ihren Ex-Partner im Schlaf angezündet haben und muss sich nun wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verantworten. Am Donnerstag begann am Landgericht Moabit die Verhandlung, der erste Prozesstag war nach kurzer Zeit auch schon wieder vorbei.
Jacqueline W. sitzt ruhig da, lehnt sich an die holzgetäfelte Wand des Saals, antwortet mit heiserer und leiser Stimme. Bei der Aufnahme der Personalien gibt sie einfache Antworten, das Verfahren läuft zügig an. Auf die Frage nach der Wohnadresse sagt sie: „Ich bin wohnungslos.“
Nach dem Beruf fragt der Richter gar nicht erst. Jacqueline W. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. An diesem ersten Verhandlungstag ist der Geschädigte, ihr Ex-Freund, nicht anwesend. Nur die Anwälte und ein Sachverständiger, der jedoch gleich zum nächsten Termin muss.
Am Tattag, dem 20. Dezember 2022, soll Jacqueline W. um sieben Uhr morgens das Zelt ihres ebenfalls obdachlosen Ex-Freunds angezündet haben, mithilfe einer brennenden Plastikkarte und eines Feuerzeugs.
Noch am selben Tag wurde sie festgenommen. Zunächst war sie geflohen, dann aber zum Tatort zurückgekehrt. Dort wurde sie von mehreren Zeugen erkannt, die die Polizei alarmierten.
Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der Tat um eine versuchte Tötung mit heimtückischem Hintergrund – also einen versuchten Mord. Jacqueline W. habe gewusst, dass ihr einstiger Partner im Zelt gelegen habe und gerade wieder eingeschlafen sei. Außerdem sei ihr bekannt gewesen, dass sich drei Propangasflaschen im Zelt befanden.
Ihr ehemaliger Lebensgefährte wurde durch die Schreie einer Zeugin geweckt. Er konnte sich aus dem Zelt retten und das Feuer selbst löschen. Dabei erlitt er Verbrennungen an den Händen.
Einige Tage vor dem Vorfall soll sich der Mann von der Angeklagten getrennt haben, seitdem hatte er sie mehrmals wieder „seines Zeltes verwiesen“, so die Anklage. Von „übersteigerter Eifersucht“ bei der Angeklagten ist die Rede.






