Am Berliner Flughafen BER ist am Donnerstag eine Abschiebung gescheitert. Der Mann randalierte im Flugzeug. Die Maschine der Austrian Airlines sollte am Morgen in Richtung Wien starten. Plötzlich begann der Abschiebehäftling, der schon im hinteren Teil des Airbus A320 in Begleitung von Bundespolizisten Platz genommen hatte, zu randalieren.
Die Polizisten, die den Mann begleiten sollten, führten den Mann deshalb aus dem Flieger. Beim Öffnen der Tür löste auch die Notrutsche aus, wie eine Sprecherin der Airline der Berliner Zeitung bestätigte. Die übrigen Passagiere mussten die Maschine verlassen. Sie mussten im Terminal bis zum späten Vormittag warten. Nach Angaben der Airline-Sprecherin hatte der Flug zweieinhalb Stunden Verspätung.
Angaben zur Staatsbürgerschaft des Abschiebehäftlings wollten weder die Airline noch die Bundespolizei machen.
Immer wieder scheitern Abschiebungen an Flughäfen. Mehrere linke Flüchtlings-NGOs – unter anderem der Berliner Flüchtlingsrat – geben dazu ihren Klienten und Anwälten Verhaltenstipps. Sie weisen darauf hin, dass Piloten Abschiebungen verweigern können, wenn sie die Luftsicherheit durch unruhige Passagiere gefährdet sehen.
So wird etwa geraten: „Menschen können sich selbst gegen ihre Abschiebung wehren, indem sie sich im Flugzeug nicht hinsetzen und klarmachen, dass sie nicht freiwillig fliegen. Immer wieder bricht der oder die Pilot:in daraufhin die Abschiebung ab, damit das Flugzeug starten kann.“ Das ist eine Aufforderung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und damit eine Straftat. Genau dieser Hinweis stand lange Zeit bis 2024 auch im „Handbook Germany“, das vom damals noch von den Grünen geführten Bundesinnenministerium und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gefördert sowie von der EU und dem International Rescue Committee kofinanziert wurde.
Übergaben werden wegen Widerstands abgebrochen
Während im vergangenen Jahr 22.787 Abschiebungen in Deutschland erfolgreich durchgeführt wurden, scheiterten zahlreiche Versuche, bevor die betroffenen Personen an die Bundespolizei übergeben werden konnten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es mehrere Gründe: In 21.341 Fällen wurden die Personen von den Landespolizeien in ihren Unterkünften nicht angetroffen.
In 11.184 Fällen wurden die Abschiebeersuchen kurzfristig storniert, etwa aufgrund von kurzfristigen rechtlichen Hindernissen oder gesundheitlichen Bedenken.
1593-mal musste die Übergabe abgebrochen werden, davon mehr als 1500-mal, nachdem die Personen bereits an die Bundespolizei übergeben worden waren, etwa wegen aktivem Widerstands der Betroffenen, Weigerung der Piloten oder medizinischen Notfällen während des Transports.


