Migration

Gescheiterte Abschiebungen: CDU-Politiker will Ausreisepflichtige per Handy aufspüren

Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber gestalten sich auch unter der schwarz-roten Bundesregierung schwierig. Fast zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen scheitern.

Auch unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung bleibt die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ein großes Problem.
Auch unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung bleibt die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ein großes Problem.Julian Stratenschulte/dpa

Auch unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung bleibt die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ein massives Problem. Nach Angaben der Bundespolizei scheiterten im vergangenen Jahr rund 60 Prozent aller geplanten Rückführungen. In konkreten Zahlen bedeutet das: Etwa 32.800 Abschiebeversuche blieben erfolglos.

Als eine der Hauptursachen gilt, dass ausreisepflichtige Personen zum Zeitpunkt der geplanten Abschiebung schlicht nicht an ihrer gemeldeten Adresse anzutreffen sind. Dieses seit Jahren bekannte Problem verhindert einen erheblichen Teil der Rückführungen, noch bevor organisatorische oder rechtliche Hürden überhaupt eine Rolle spielen.

Ausreisepflichtige sollen per Handy-Ortung lokalisiert werden

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) brachte angesichts dieser Lage einen konkreten Vorschlag in die Debatte ein: Nicht auffindbare Migranten sollen künftig per Handy-Ortung lokalisiert werden können. Damit würde den Behörden ein technisches Instrument an die Hand gegeben, um den Aufenthaltsort ausreisepflichtiger Personen zu ermitteln, wenn diese unter ihrer bekannten Anschrift nicht erreichbar sind.

Unterstützung erhielt Poseck von seinem sächsischen Amtskollegen Armin Schuster (CDU), der sich offen für den Vorstoß zeigte. Beide Landesinnenminister gehören damit zu den Stimmen innerhalb der Union, die auf schärfere Durchsetzungsinstrumente bei Abschiebungen drängen.

Der Vorschlag der Handy-Ortung dürfte allerdings eine intensive rechtliche und politische Debatte auslösen. Die Ortung von Mobiltelefonen stellt einen tiefen Eingriff in die Grundrechte dar und ist bislang vor allem bei der Verfolgung schwerer Straftaten vorgesehen. Ob eine solche Maßnahme im Rahmen des Aufenthaltsrechts verhältnismäßig wäre, müsste juristisch geklärt werden.