In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, klafft eine gewaltige Lücke zwischen dem gesetzlichen Anspruch auf Rückführung und der gelebten Realität auf den Rollfeldern der Flughäfen. Die Zahlen aus dem Düsseldorfer Ministerium für Flucht und Integration wirken wie ein Offenbarungseid staatlicher Handlungsfähigkeit. Zwischen Januar 2023 und Oktober 2025 wurden landesweit 10.129 Abschiebungen vollzogen, doch im gleichen Zeitraum scheiterten 12.404 Versuche. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller geplanten Rückführungen storniert werden musste.
Die Gründe für dieses kollektive Versagen der Behörden, die das Ministerium nun auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hin offenlegen musste, lesen sich wie ein Katalog der Ohnmacht. Allein im Jahr 2024 scheiterten 971 Abschiebungen schlicht daran, dass die Betroffenen zum Zeitpunkt des Zugriffs „nicht anwesend“ waren.
In ganz Deutschland sieht die Lage ähnlich aus. Der Jahresbericht der Bundespolizei für 2024 zeigt, dass bundesweit von 56.322 geplanten Rückführungen lediglich 22.234 realisiert werden konnten.
Bundesweites Phänomen des Verschwindens
Die Liste der Hindernisse ist lang und reicht von Kirchenasyl über medizinische Reiseunfähigkeit bis hin zu personellen Engpässen in den Ausländerbehörden. Das schlichte Nichtantreffen der Betroffenen bleibt allerdings der häufigste Grund.
Nach Recherchen der Bild-Zeitung fehlt den Behörden vielerorts der Überblick über die An- und Abwesenheit von Bewohnern in Aufnahmeeinrichtungen. Zwar dürfen diese die Unterkünfte verlassen, sie müssen jedoch erreichbar bleiben, solange sie Leistungen beziehen. Wer zwei bis drei Tage unentschuldigt fehlt, wird offiziell als „abgängig“ geführt. Laut Bild trifft dies bundesweit auf Tausende registrierte Flüchtlinge zu. In mehr als 7500 Fällen wissen die Behörden schlicht nicht, wo sich diese Menschen aufhalten. Länder wie Berlin, Bayern und Sachsen erfassen solche Abgänge gar nicht erst.
Selbstschutz statt Schutz der Straftäter
Während Deutschland über die Gründe der scheiternden Abschiebeungen debattiert oder sich fragt, wo sich die betroffenen Personen überhaupt aufhalten, verschärft das nördliche Nachbarland Dänemark seine Migrationspolitik weiter. Die sozialdemokratische Regierung unter Premierministerin Mette Frederiksen plant, ab dem 1. Mai eine automatische Abschiebung für alle ausländischen Staatsbürger einzuführen, die zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden.
„Straffällig gewordene Ausländer, die wegen schwerer Verbrechen wie Körperverletzung und Vergewaltigung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, müssen grundsätzlich abgeschoben werden“, heißt es in der neuen Leitlinie des dänischen Migrationsministeriums.

Mit diesem Schritt geht man bewusst das Risiko ein, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu verstoßen. Bisher verhinderten internationale Übereinkommen zum Schutz des Privat- und Familienlebens solche automatischen Ausweisungen. Doch Frederiksen zeigt sich unnachgiebig. In einer Pressekonferenz betonte sie: „Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter.“
Die dänische Regierungschefin fand dabei deutliche Worte: Bei der Ausarbeitung der Konvention habe sich niemand vorstellen können, dass Menschen aus dem Nahen Osten fliehen und dann vor Ort Frauen vergewaltigen würden. „Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind.“
Mehr Spielraum bei Ausweisung
Dänemark steht mit dieser Haltung nicht mehr allein. Gemeinsam mit Großbritannien und unterstützt von Ländern wie Italien, Österreich und Polen drängt Kopenhagen auf eine Reform der Menschenrechtskonvention. Das Ziel ist eine flexiblere Auslegung der Regeln in Migrationsfällen, um den nationalen Sicherheitsinteressen mehr Gewicht zu verleihen.
Auch der Europarat hat bereits reagiert. Die Minister haben erste Schritte unternommen, um die Auslegung des Migrationsrechts neu zu gestalten. Bis Mai 2026 soll eine politische Erklärung erarbeitet werden, die den Staaten mehr Spielraum bei der Ausweisung von Straftätern und bei der Grenzsicherung einräumen könnte.

Dänemark jedoch will nicht so lange warten. Integrationsminister Rasmus Stoklund räumte bereits ein, dass man das „verfahrenstechnische Risiko“ eines Verstoßes gegen internationales Recht bewusst in Kauf nehme, um die Gesetzgebung noch vor dem Sommer umzusetzen.
Dänische Restriktionen
Der harte Kurs in Kopenhagen zeigt Wirkung. Im Jahr 2025 erreichte die Zahl der bewilligten Asylanträge in Dänemark einen historischen Tiefstand: Bis Ende November erhielten lediglich 839 Personen Asyl. Dies ist das Ergebnis einer seit Jahren zunehmend restriktiven Migrationspolitik, die konsequent verfolgt wird und darauf abzielt, den Zustrom von Flüchtlingen möglichst stark zu begrenzen.
Schon zuvor waren unter anderem die Leistungen für Asylbewerber gekürzt und die Regeln für Familiennachzug sowie Aufenthaltsgenehmigungen verschärft worden.
Dänemark setzt dabei auf Abschreckung: Die Bedingungen in Ausreiselagern werden verschärft, elektronische Fußfesseln für abgelehnte Bewerber eingeführt und sogar die Wiedereröffnung der Botschaften in Syrien und Afghanistan vorangetrieben, um Rückführungen dorthin zu ermöglichen.




