Letzte Generation

Berliner Gericht sagt Termin ab: 64-jähriger Klima-Kleber sitzt schon in Bayern ein

Winfried L. gehört der Letzten Generation an. Er soll für eine Blockade der A100 verantwortlich sein. In dem Stau stand auch die Feuerwehr.

Diese Woche in München: Polizisten entfernen Blockierer der Letzten Generation von der Straße. Die Teilnehmer waren Teil einer Straßenblockade, die sich gegen die IAA gerichtet hat.
Diese Woche in München: Polizisten entfernen Blockierer der Letzten Generation von der Straße. Die Teilnehmer waren Teil einer Straßenblockade, die sich gegen die IAA gerichtet hat.Christoph Schmidt/dpa

Der Fall sorgte für große Empörung: Weil Mitglieder der Letzten Generation auf der Berliner Stadtautobahn einen Stau verursachten, kam die Feuerwehr verspätet zu einer verunglückten Radfahrerin. Die Klima-Kleber standen massiv in der Kritik, auch wenn später herauskam, dass sie nicht für den Tod der Frau verantwortlich sind. Für die Verkehrsblockade sollte sich der 64-jährige Winfried L. an diesem Donnerstag eigentlich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Doch der Angeklagte war verhindert. Er sitzt nach Angaben des Gerichts zurzeit in Präventivhaft in Bayern.

Dort sitzen nach Polizeiangaben derzeit 27 Unterstützer der Letzten Generation – die meisten bis zum 10. oder 12. September, zum Teil aber auch bis zum 30. September. In Bayern erlaubt das Polizeigesetz nämlich bis zu 30 Tage Präventivhaft.

Hintergrund sind die Aufrufe der Letzten Generation und anderen Organisationen zu Protesten und Blockaden anlässlich der Internationalen Automobilausstellung. Diese begann am Dienstag in München und geht bis Sonntag.

Winfried L. bei 18 Blockaden der Letzten Generation in Berlin dabei

Winfried L. ist offensichtlich ein Berufsdemonstrant. Zeitungsberichten zufolge gab er seinen Job auf, um als Klima-Kleber der Letzten Generation Straßen zu blockieren, kennt Präventivhaft in Bayern bereits. Schon im Dezember vergangenen Jahres ordnete ein Münchener Richter 30 Tage Gewahrsam gegen ihn an. Er sah eine „beharrliche Wiederholung“ der von der Polizei als Straftaten gewerteten Verkehrsblockaden.

Im März verurteilte in Berlin das Amtsgericht Tiergarten Winfried L. wegen zweifacher Nötigung, dreifacher versuchter Nötigung und zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je fünf Euro.

An diesem Montag sollte er wieder dort vor Gericht erscheinen. L. wird vorgeworfen, sich in der Zeit vom 21. Juni 2022 bis zum 20. Februar 2023 in 18 Fällen an Straßenblockaden der Letzten Generation beteiligt zu haben. Zur Erschwerung polizeilicher Maßnahmen habe er sich in mehreren Fällen mit Klebstoff an der Fahrbahn beziehungsweise an Verkehrszeichenbrücken befestigt, heißt es in der Anklageschrift.

Berliner Staatsanwaltschaft klagte nur wegen Nötigung und Widerstand an

Laut Anklage hat er auch am 31. Oktober auf der A100 in Höhe Messedamm demonstriert und so einen etwa zwei Kilometer langen Stau verursacht. Von dem Stau seien auch zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr betroffen gewesen. Diese seien staubedingt acht beziehungsweise drei Minuten später bei einer Fahrradfahrerin angekommen, die bei einem Unfall mit einem Betonmischer in der Bundesallee tödlich verletzt worden sei.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten gegen Winfried L. und gegen einen 59-jährigen weiteren Mitkämpfer zunächst nicht nur wegen Nötigung und Widerstands, sondern auch wegen Behinderung hilfeleistender Personen ermittelt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft beschränkte sich jedoch darauf, nur die ersten beiden Punkte anzuklagen. Zwar habe die Protestaktion zu einem Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte, teilte die Staatsanwaltschaft im April mit. Darauf sei es aber angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten Entscheidung“ der Notärztin vorher nicht angekommen, hieß es. Die Radfahrerin sei so schwer verletzt gewesen, dass sie „ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“.

Ein neuer Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen Winfried L. steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht fest.