PS-starke Protzautos, Villen und dicke Konten: Der Staat will den Schwerkriminellen illegal erlangte Vermögenswerte leichter abnehmen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative startet Berlin jetzt. Am Dienstag beschloss der Senat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastregelung bei der Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens nach § 76a Strafgesetzbuch. Der Entwurf soll in den Bundesrat eingebracht werden.
Bisher geraten Ermittler immer wieder an ihre Grenzen, wenn sie bei einem Schwerkriminellen hohe Vermögenswerte finden, die ganz und gar nicht im Verhältnis zu dessen offiziellem Einkommen stehen.

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