Im Rechtsstreit zwischen dem Rammstein-Sänger Till Lindemann und dem Verlag Kiepenheuer & Witsch (KiWi) hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie nun durch eine Pressemitteilung von Lindemanns Anwälten bekannt wurde, am Freitag, dem 24. April 2026, ein Urteil in zweiter Instanz verkündet. Das Gericht wies demnach die Berufung des Verlages zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Köln vom April 2025, welche die Kündigung der Zusammenarbeit durch den Verlag für unwirksam erklärt hatte.
Der Verlag hatte die Kooperation am 2. Juni 2023 beendet und dies unter anderem mit einem Video („Till The End“) sowie zum damaligen Zeitpunkt „in den letzten Tagen öffentlich gewordenen Vorwürfen gegen Till Lindemann“ begründet. Aus Sicht des Verlages wurden in dem Video „Frauen demütigende (…) Handlungen“ dargestellt, wodurch die „eisern verteidigte Trennung zwischen dem ‚lyrischem Ich‘ und dem Autor/Künstler“ durch Lindemann selbst „verhöhnt“ worden sei. KiWi sah darin die Überschreitung „unverrückbarer Grenzen im Umgang mit Frauen“.
Gericht bestätigt: Moral liegt außerhalb des Vertrags
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass kein Kündigungsgrund vorlag. Die Richter ordneten das betreffende Video dem „Bereich des künstlerischen Schaffens“ zu. Der Senat verwies darauf, dass dem Verlag die Reputation des Klägers sowie die inhaltliche Ausrichtung seines Werkes bereits vor Vertragsschluss bekannt gewesen seien.
So zitiert das Gericht zur Charakterisierung des Lindemann’schen Werkes das Vorwort zum Gedichtband „In stillen Nächten“, in dem auf Themen wie „sexuelle Ausbeutung“ und „Altersdiskriminierung“ hingewiesen wird. Entgegen der Ansicht des Verlages sei bei dem Video nicht davon auszugehen, dass Lindemann darin nicht als Kunstfigur agiere, da Stilelemente enthalten seien, die „über eine rein pornografische Darstellung hinausgehen“.


