Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Wer Immobilien vererbt, sollte jetzt handeln

400.000 Euro Freibetrag sind noch möglich. Doch der Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer neu. Ein Berliner Steuerberater rät zum Handeln.

Derek Abella für Berliner Zeitung am Wochenende

Noch profitieren Familien von Freibeträgen von 400.000 Euro pro Kind – doch das steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr die Erbschaftsteuer neu bewerten. Experten rechnen damit, dass es danach schwieriger wird, Vermögen zu vererben.

Berliner Zeitung

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