Bildungs- und Teilhabepaket

Klassenfahrt, Schulmaterial, Nachhilfe: So kriegen Sie finanzielle Unterstützung

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Familien Gelder bekommen, aber die Regularien sind kompliziert. Eine Beratungsstelle hilft.

Schulausstattung ist teuer, aber wichtig. Vieles muss regelmäßig neu gekauft werden.
Schulausstattung ist teuer, aber wichtig. Vieles muss regelmäßig neu gekauft werden.dpa/Sven Hoppe

Das neue Schuljahr hat gerade begonnen – und für die meisten Eltern ist das mit enormen Investitionen verbunden. Erstklässlerinnen und Erstklässler brauchen Ranzen, Federtasche, Stifte, Sporttasche und -kleidung (für drinnen und draußen), vielfach auch Hausschuhe.

Aber auch ältere Schulkinder benötigen vieles neu: vom zerbrochenen Lineal über die zu klein gewordenen Schuhe bis hin zum größeren Rucksack. Hinzu kommen Hefte, Bücher, Materialgeld und oftmals auch Kosten für die geplante Klassenfahrt, Wandertage oder eben auch Nachhilfestunden.

Viele Familien stellen die Kosten, die die Schule mit sich bringt, teilweise vor große Herausforderungen. Wie soll man das alles bezahlen, vor allem wenn man wenig Geld zur Verfügung hat? Seit 2011 gibt es deutschlandweit das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das Eltern mit begrenzten finanziellen Mitteln unterstützt.

„Leider wissen viele Menschen gar nicht, dass sie einen Anspruch haben beziehungsweise wie sie an das Geld herankommen“, sagt Sarah Seeliger, Gründerin der BuT-Beratungsstelle, die berechtigte Familien berät und ihnen hilft, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Charlottenburgerin hat selbst drei Kinder (5 bis 11 Jahre) und weiß um die finanziellen Belastungen, die der Schulalltag mit sich bringen kann.

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll die Chancengleichheit erhöhen. Kinder von einkommensschwachen Eltern sollen selbstverständlich an Klassenfahrten teilnehmen können, sollen Förderung erhalten und Schulmaterial, das sie benötigen. „Für das BuT wird allerdings nicht geworben, weil es dafür keinen Etat gibt. Vermutlich wissen deshalb viele Eltern nicht, dass ihnen die Hilfen zustehen“, so Sarah Seeliger.

Deshalb haben sie und ihr Team um Librileo – eine gemeinnützige Organisation zur Leseförderung – vor knapp einem Jahr eine telefonische Beratungsstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket gegründet (030/577130040).

Wer profitiert vom Bildungs- und Teilhabepaket?

Alle Familien mit Kindern sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf das BuT. Wer solche  Leistungen bezieht, bekommt nach Vorlage einer Kita- oder Schulbescheinigung beim Amt den sogenannten Berlinpass BuT ausgestellt. Dieser dient als Nachweis, beispielsweise gegenüber der Schule oder Kita, wird aber nicht automatisch nach Hause geschickt.

Wer den Berlinpass BuT hat, „ist legitimiert, das BuT nutzen zu können“, erklärt die Librileo-Geschäftsführerin. „Selbst wenn man keine der anspruchsberechtigten Sozialleistungen bezieht, sondern beispielsweise Aufstocker ist, kann man Geld aus dem BuT bekommen. Das kann geprüft werden, weshalb ich allen Eltern, die merken, dass es vom Geld her zu knapp wird, empfehle, sich beraten zu lassen“, sagt Sarah Seeliger.

Somit können auch einkommensschwache Familien finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. „Für all jene, die gerade so über die Runden kommen, gibt es Sonderregelungen“, fasst die Expertin zusammen. „Aufstocker können beim Jobcenter nachfragen, ob sie leistungsberechtigt sind.“

Wie komme ich an Geld aus dem BuT?

„Es gibt einen Rechtsanspruch für all jene mit Bezug von Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag und auch für alle, die Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen“, erklärt Seeliger. „Ebenso können Aufstocker einen Antrag stellen.“

Wer beispielsweise Wohngeld bezieht, muss den Antrag bei der Wohngeldstelle stellen. „Je nachdem, von welcher Stelle man sein Geld für die Sozialleistung bekommt, muss man sich dorthin wenden“, weiß die Unternehmerin. „Oder eben vorerst an uns – die BuT-Beratung hilft, das BuT zu verstehen und die Gelder zu beantragen.“

Die Inanspruchnahme ist häufig alles andere als leicht. Nicht immer reicht die Vorlage des Berlinpass BuT, für einige Leistungen müssen auch unterschiedliche Anträge ausgefüllt werden. „Das sind Formulare mit viel Kleingedrucktem“, weiß Sarah Seeliger. „Man muss viel ankreuzen und ausfüllen, und die Behördensprache ist oft auch nicht leicht zu verstehen. Wir bieten hierbei Unterstützung an, auch auf Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch.“

Die BuT-Beratung von Librileo wird aktuell vom Senat finanziert, sie wurde dieses Jahr in den Doppelhaushalt aufgenommen. Die Beratungen sind für Berlinerinnen und Berliner kostenlos. „Viele Ämter können eine ausführliche Beratung nicht stemmen, weshalb sie auf uns verweisen“, sagt die Librileo-Geschäftsführerin. „Und das merken wir an einem stetig wachsenden Anfrageaufkommen.“

Das Geld wird an die Familien gezahlt oder direkt mit der Kita oder Schule abgerechnet. „Allerdings kommt die Erstattung meistens erst hinterher, man muss also in Vorleistung gehen“, warnt Sarah Seeliger. Die Bearbeitungsdauer liegt bei bis zu drei Monaten.

Die Kosten werden im Normalfall, so man denn anspruchsberechtigt ist, widerspruchslos übernommen. „Man muss sie allerdings erst beantragen“, erklärt die Fachfrau die eigentliche Hürde. „Und es gibt verschiedene Töpfe: einen für Klassenfahrten, einen für Teilhabe, einen für die Bezuschussung vom Mittagessen und so weiter.“

Wofür kann ich BuT-Mittel beantragen?

Hobbys: Egal, ob Ihr Kind einen Sportverein besuchen möchte, die Musikschule oder von einem Kunstkurs träumt. Das BuT fördert Kinder in ihrer Freizeit in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur. „Inhaltlich gibt es da wenig Grenzen, bis auf die Tatsache, dass es sich um ein angeleitetes Angebot in Gemeinschaft handeln muss“, resümiert Sarah Seeliger. „Dabei geht es um Bildungschancen, dass also Kinder neue Impulse bekommen und ihren Erfahrungsschatz gemeinsam erweitern, sich Fähigkeiten aneignen, neue Freunde finden.“

Allerdings muss man sich meist für eine Aktivität entscheiden. „Jedem bezugsberechtigten Kind stehen 15 Euro pro Monat oder 180 Euro pro Jahr zu“, sagt die BuT-Expertin. „Das Geld wird entweder monatlich oder als Summe ausgezahlt.“ Aktuell bekommen weniger als 20 Prozent der Menschen, die das Geld abrufen könnten, diesen Betrag – weil sie entweder nicht wissen, dass es ihnen zusteht, oder weil der Antrag sie überfordert. „Gegen beides kämpfen wir an“, so Sarah Seeliger.

Klassenfahrt: „Sprechen Sie eine Lehrkraft an, denn die weiß in der Regel, was zu tun ist“, rät die Unternehmerin. „Oder Sie melden sich bei uns, telefonisch oder per Mail.“ Bei Klassenfahrten gibt es laut BuT-Regularien keine Obergrenze und auch keine Selbstbeteiligung. Die Kosten werden vollumfänglich übernommen.

„Wenn man das Formular für die Klassenfahrt rechtzeitig beim Amt einreicht, muss man nicht in Vorkasse gehen. Die Kosten werden dann direkt mit der Schule oder Kita abgerechnet“, so die Fachfrau. „Falls Sie den Antrag zu spät gestellt haben, müssten Sie das Geld vorstrecken und eine Erstattung beantragen.“

Schulausstattung: Das, was für die Schule benötigt wird, wird an Familien mit Berlinpass BuT nach Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, dem Aufnahmeschreiben der Schule oder der Zuweisung des Schulamts ausbezahlt. Sie müssen beim Amt also nachweisen, dass Sie berechtigt sind. Erst dann gibt es das Geld.

Zweimal im Jahr, immer zum Beginn eines Schulhalbjahres, bekommen berechtigte Familien einen Standardsatz, von dem sie Stifte, Hefte und sonstige Schulmaterialien kaufen können. Am 1. August gibt es 104 Euro, am 1. Februar 52 Euro, insgesamt pro Schuljahr also 156 Euro. „Für Ranzen und andere kostenintensive Anschaffungen, die notwendig sind, gibt es aber kein zusätzliches Geld. Das macht es vielen Familien schwer“, so Sarah Seeliger.

Nachhilfe: Ob ein Kind eine zusätzliche Förderung braucht, wird von der Schule geprüft. Weil viele Schulen feste Kooperationspartner haben, kann man sich die Nachhilfe nicht einfach aussuchen. Man muss sein Kind zu jener Institution schicken, die mit der eigenen Schule zusammenarbeitet. Dann kann das Kind kostenlos an der Nachhilfe teilnehmen.

Mittagessen: Nach Vorlage des Berlinpass BuT in Kita, Schule oder Jugendamt werden die Kosten komplett übernommen, das funktioniert relativ einfach. Auch für Kinder in der Kindertagespflege werden die gesamten Kosten für das gemeinsame Mittagessen in den jeweiligen Einrichtungen erstattet.