Der Bundestag hat neue, scharfe Regeln zur Durchsetzung von EU-Sanktionen beschlossen. Bisherige Ordnungswidrigkeiten gelten nun als Straftaten. Allerdings fehlen rechtsstaatliche Elemente wie Anhörung, Verteidigung, Urteil und Berufung. Eine Trennung zwischen Anklagebehörde und Gericht gibt es nicht, Akteneinsicht und Transparenz können nicht eingeklagt werden. Im Ergebnis läuft der Prozess auf eine Umkehr der Unschuldsvermutung hinaus: Der Bestrafte muss beweisen, nicht gegen politische Vorgaben oder Gesetze verstoßen zu haben.