Gerichtsurteil

Nach Urteil im Eilverfahren: Forderung nach Verbot einzelner AfD-Landesverbände

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Thüringens Innenminister bringt eine neue Forderung ins Spiel.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025.Hannes P Albert

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Mit diesem Beschluss gab das Gericht einem Eilantrag der Partei statt. Die Entscheidung gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens allerdings nur in erster Instanz. Doch schon jetzt fordern Politiker ein noch härteres Durchgreifen gegen die Partei und ein Verbot der Landesverbände.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die AfD nach einem internen Gutachten vom Status eines Verdachtsfalls zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochzustufen. Zur Begründung hatte der Verfassungsschutz unter anderem auf ein „ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis“ innerhalb der Partei verwiesen.

Gerichtsakten umfassen mehr als 7000 Seiten

Die AfD erhob im Mai vergangenen Jahres Klage gegen die Einstufung und stellte zugleich einen Eilantrag. Im Zuge des Verfahrens reichten beide Seiten umfangreiche Stellungnahmen ein. Die elektronischen Gerichtsakten umfassen mehr als 7000 Seiten sowie zusätzliches Datenmaterial des Verfassungsschutzes im Umfang von rund 1,5 Terabyte.

Das Gericht folgte der Bewertung des Verfassungsschutzes im Eilverfahren jedoch nicht. Einzelne Forderungen wie die nach einem Verbot von Minaretten und des Muezzinrufs sowie nach einem Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen begründeten einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Trotzdem könne man auf dieser Basis keine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei nachweisen. Das Gericht betonte zudem, dass das Hauptsacheverfahren noch aussteht.

Auf die Entscheidung wurde, wenig überraschend, unterschiedlich reagiert. Die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel bezeichnete den Beschluss als „großen Erfolg für die AfD und einen großen Erfolg für die Demokratie“. In einer Demokratie würden die Wähler über die Teilnahme am politischen Wettbewerb entscheiden.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) hingegen plädierte dafür, ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen zu lassen. Er erklärte, er sei weiterhin überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich sei und die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten. Insbesondere verwies Maier auf den AfD-Landesverband Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

Innenminister Dobrindt weiterhin gegen ein Verbot

Auch Maier betonte, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur vorläufig und erstinstanzlich sei. Das Gericht habe ausdrücklich festgestellt, dass weiterhin ein starker Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe, sagte der SPD-Politiker.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, man nehme die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis und werde das Hauptsacheverfahren abwarten. Mit Blick auf Forderungen nach einem Parteiverbot verwies er auf die hohen rechtlichen Hürden und betonte, ein solcher Schritt erfordere belastbare Grundlagen. Sein Ansatz bleibe, die AfD politisch zu bekämpfen und nicht zu verbieten.

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) kritisierte die ursprüngliche Einstufung der AfD durch die damalige Bundesregierung als politisch motiviert und sprach von einem „Bärendienst“ für die Sicherheitsbehörden.

Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht bezeichnete den Beschluss als Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats. Linke-Chef Jan van Aken geht wiederrum davon aus, dass die Einstufung im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Bis zur Entscheidung darf der Verfassungsschutz die Partei zwar weiterhin als Verdachtsfall führen, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen oder öffentlich bezeichnen.