US-Truppen

Militärschlag gegen Iran: Ohne diese US-Basis in Deutschland wäre der Angriff nicht möglich gewesen

Die USA greifen Iran an – und eine Airbase in Deutschland spielt eine zentrale Rolle. Was Flugexperten beobachten und was Juristen besorgt. Eine Analyse.

Eine Transportmaschine vom Typ C5 Galaxy der U.S. Airforce startet von der Ramstein Air Base.
Eine Transportmaschine vom Typ C5 Galaxy der U.S. Airforce startet von der Ramstein Air Base.Boris Roessler/dpa

Seit Wochen hat es Hinweise auf einen Militärschlag der USA gegen Iran gegeben. So herrschte auf der Ramstein Air Base in der Westpfalz ein Betrieb, wie ihn selbst erfahrene Beobachter selten erlebt haben. Transportmaschinen vom Typ Boeing C-17 Globemaster III und Lockheed C-130 Hercules landeten und starteten „im Minutentakt“, so das Portal austrianwings.info; dazwischen zivile Boeing-747-Frachter der Atlas Air im Auftrag des amerikanischen Militärs.

Was von außen wie routinemäßiger Flugverkehr aussah, war die logistische Choreografie eines Krieges, der Tausende Kilometer entfernt geführt wird – aber ohne das pfälzische Drehkreuz in dieser Form kaum denkbar wäre.

Die Tage vor dem Angriff: Ein Flughafen im Ausnahmezustand

Bereits Wochen vor den Schlägen gegen die iranischen Anlagen in Fordow, Natanz und Isfahan verdichteten sich die Anzeichen auf der Ramstein Air Base. Flugdatenauswertungen und Beobachtungen von Luftfahrtexperten dokumentierten einen drastischen Anstieg der Flugbewegungen. Personal und Material wurden über Ramstein in Richtung Naher Osten verlegt – etwa über Al Udeid (Katar) und andere Basen. Ramstein fungierte dabei als das, was es seit Jahrzehnten ist: das zentrale Scharnier zwischen dem amerikanischen Heimatkontinent und den Einsatzgebieten jenseits des Mittelmeers.

Ein Flugzeug stach besonders hervor. Am 25. Januar 2026 landete eine EA-37B Compass Call auf der Ramstein Air Base – der erste beobachtete Einsatz dieses Flugzeugtyps auf europäischem Boden überhaupt, so das Portal defensenetwork.com. Die Maschine, die auf dem Rumpf einer Gulfstream G550 basiert und die veraltete EC-130H ersetzt, ist kein gewöhnliches Militärflugzeug. Sie ist das modernste Werkzeug der U.S. Airforce für elektronische Kriegsführung.

Die EA-37B Compass Call: Unsichtbarer Angriff vor dem sichtbaren

Die EA-37B ist darauf spezialisiert, feindliche Radar-, Kommunikations- und Navigationssysteme zu stören und zu unterdrücken. Ihr Herzstück ist das Saber-System – ein hoch entwickeltes Paket für elektronische Angriffe. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 767 mph und einer im Vergleich zum Vorgängermodell deutlich reduzierten Besatzung operiert die EA-37B schneller und flexibler als das Vorgängermodell.

Dass ausgerechnet dieses Flugzeug nach Ramstein verlegt wurde, ist aus militärischer Perspektive hoch signifikant. Jeder Angriff auf iranische Nuklearanlagen würde nach militärischer Logik zunächst die Unterdrückung gegnerischer Luftverteidigungssysteme erfordern. Die Ankunft der EA-37B könnte auf eine Ausbildung, Tests oder eine mögliche Positionierung für Operationen im Nahen Osten hindeuten.

Ihr Erscheinen in Ramstein fügte sich in die Reihe von Anzeichen ein, dass die amerikanischen Streitkräfte in wenigen Tagen vollständig einsatzbereit sein könnten. Ob und wohin die Maschine von Ramstein aus weiterverlegt wurde, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich. Ramstein diente dabei nicht nur als Tankstation, sondern als Koordinationspunkt – ein Ort, an dem Einsatzplanung, Logistik und elektronische Kampfführung zusammenlaufen.

Die unsichtbare Infrastruktur: Ramsteins Rolle als Nervenzentrum

Doch die Funktion Ramsteins für die Operationen der USA gegen Iran geht weit über sichtbare Flugbewegungen hinaus. Die Airbase beherbergt eine Infrastruktur, die in ihrer strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen ist: ein Feld von Satellitenantennen, das als Relaisstation für die Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge dient.

Das Prinzip ist dabei so simpel wie folgenreich: Drohnenpiloten sitzen in den USA. Ihre Steuerbefehle laufen über Glasfaserkabel nach Ramstein, werden dort an Satelliten weitergeleitet und von diesen an die Drohnen in den Einsatzgebieten übertragen. Umgekehrt fließen Live-Videobilder und Sensordaten auf dem gleichen Weg zurück. Aufgrund der Erdkrümmung ist eine direkte Satellitenverbindung zwischen dem amerikanischen Kontinent und dem Nahen Osten technisch kaum realisierbar. Ramstein ist die einzige Satelliten-Relaisstation der USA in der erforderlichen Reichweite. Ohne diesen Zwischenschritt kämen Steuerbefehle zu langsam an, präzise Flugmanöver und Zielerfassung wären stark eingeschränkt.

In Ramstein ist zudem ein Teil des „Distributed Common Ground System“ (DCGS) angesiedelt – jenes Analysenetzwerks, in dem Echtzeit-Bilddaten von Drohnen und Aufklärungsflugzeugen ausgewertet werden. Teams von Analysten sichten dort laufend Videomaterial, unterstützen die Zielauswahl und speisen ihre Erkenntnisse in die Entscheidungskette ein.

Ehemalige Drohnenoperatoren haben in Aussagen vor Untersuchungsausschüssen und gegenüber investigativen Medien bestätigt, dass praktisch alle Videofeeds und Missionsdaten zunächst in Ramstein ankommen, bevor sie an Piloten, Auswerter und Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Für die Iran-Operationen bedeutet das: Selbst wenn kein einziger Kampfjet von Ramstein aus gestartet ist und keine einzige Bombe dort beladen wurde, lief ein erheblicher Teil der Kommunikations- und Datenströme, die den Angriff ermöglichten, über pfälzischen Boden. Die Kommandostruktur funktionierte offenkundig reibungslos – das amerikanische Zentralkommando meldet keine größeren Schäden an eigenen Einrichtungen, was darauf schließen lässt, dass auch die über Europa angebundenen Knoten ungestört arbeiteten.

Die Drohnensteuerung: Vom Jemen zum Iran

Die Debatte über die Rolle Ramsteins in der Kriegsführung der USA ist nicht neu. Sie begann mit den Enthüllungen über das amerikanische Drohnenprogramm im Jemen, in Somalia und in Pakistan, als Whistleblower und investigative Journalisten die technische Architektur hinter den „gezielten Tötungen“ offenlegten. Doch mit den Angriffen auf Iran hat diese Debatte eine neue Dimension erreicht.

Denn während die Drohnenangriffe im Jemen sich gegen nichtstaatliche Akteure richteten – Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel, später die Huthis –, handelt es sich bei den Angriffen auf Iran um militärische Operationen gegen einen souveränen Staat, gegen dessen reguläre Streitkräfte und dessen Nuklearinfrastruktur. Die völkerrechtlichen Implikationen sind fundamental andere. Die Frage, ob Deutschland durch die Bereitstellung der Ramstein-Infrastruktur zum Mittäter wird, stellt sich damit ungleich dringender.

Die juristische Grauzone: Was deutsche Gerichte sagen

Die juristische Aufarbeitung der Ramstein-Frage hat in Deutschland eine bemerkenswerte Odyssee durch die Instanzen hinter sich. Ausgangspunkt war eine Klage jemenitischer Staatsbürger, deren Angehörige bei Drohnenangriffen der USA getötet worden waren. Sie argumentierten, Deutschland trage eine Mitverantwortung, weil die Angriffe technisch über Ramstein liefen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihnen 2019 in wesentlichen Punkten recht. Es stellte fest, die Bundesregierung sei verpflichtet, „durch geeignete Maßnahmen“ zu prüfen, ob die Nutzung Ramsteins völkerrechtskonform sei, und gegebenenfalls gegenüber den USA auf eine rechtmäßige Nutzung hinzuwirken. Das Gericht sah „gewichtige Anhaltspunkte“ für wiederholte Völkerrechtsverstöße durch das amerikanische Drohnenprogramm.

Das Bundesverwaltungsgericht kassierte diese Entscheidung 2020 weitgehend. Es bestätigte zwar grundsätzlich eine Schutzpflicht des deutschen Staates, verneinte aber ein einklagbares individuelles Recht auf weitergehende Maßnahmen. Die bisherigen diplomatischen Schritte der Bundesregierung – im Wesentlichen das Einholen von Zusicherungen der USA, sich an geltendes Recht zu halten – seien ausreichend.

Das Bundesverfassungsgericht setzte 2025 den vorläufigen Schlusspunkt. Es entschied, Deutschland verletze weder Völkerrecht noch Verfassungsrecht, wenn es die Drohneneinsätze der USA über Ramstein nicht stärker kontrolliere oder unterbinde. Zwar bestehe ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Schutzauftrag für Grund- und Menschenrechte auch bei Auslandsbezug. Doch die Exekutive habe einen großen außen- und sicherheitspolitischen Ermessensspielraum. Eine konkrete Pflicht zum Eingreifen entstehe nur, wenn ein „hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt“ und eine ernsthafte Gefahr systematischer Völkerrechtsverstöße vorlägen – was im konkreten Fall nicht nachweisbar sei.

Die politische Dimension

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die amerikanischen und israelischen Angriffe auf das iranische Atomprogramm politisch unterstützt. Iran dürfe „niemals Atomwaffen erwerben“, erklärte er. Die Nutzung von Ramstein wird dabei nicht offen thematisiert – ein Schweigen, das System hat.

Denn die Bundesregierung befindet sich in einem Dilemma. Einerseits ist die Bündnistreue zu den USA ein Pfeiler deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Andererseits hat Deutschland ein elementares Interesse daran, nicht als Mittäter eines Angriffskrieges wahrgenommen zu werden – zumal die Legitimität der Iran-Operationen völkerrechtlich umstritten ist und Deutschland sich traditionell als Verfechter einer regelbasierten internationalen Ordnung positioniert.

Menschenrechtsorganisationen wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Reprieve kritisieren seit Jahren, Deutschland lade Mitverantwortung auf sich, wenn es die Nutzung Ramsteins zur Führung von Angriffs- und Drohnenkriegen toleriere. Mit den Iran-Angriffen hat diese Kritik eine neue Schärfe erreicht. Denn hier geht es nicht mehr um die Bekämpfung von Terrorgruppen in fragilen Staaten, sondern um einen Angriff auf die militärische und nukleare Infrastruktur eines souveränen Staates – einen Akt, der völkerrechtlich hoch umstritten ist.

Friedens- und Bürgerrechtsorganisationen fordern ein Ende der militärischen Nutzung Ramsteins für solche Operationen. Sie verweisen darauf, dass Deutschland durch die Duldung dieser Nutzung strukturell in die Militärstrategie der USA eingebunden ist – nicht als formaler Kriegspartner, aber als unverzichtbarer Ermöglicher.