Berlins AfD-Chefin Kristin Brinker (2.v.r.) neben den Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel sowie Björn Höcke (ganz rechts) bei der Wahlparty am Abend der BundestagswahlSören Stache/dpa
Seit der Veröffentlichung des AfD-Gutachtens des Verfassungsschutzes vor zwei Wochen geht der Streit um die Konsequenzen daraus weiter. Soll jetzt ein Verbotsverfahren gegen die als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei gestartet werden? Und das, obwohl die Partei zunächst per Eilantrag eine Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes und ein Aussetzen der Einstufung erreichte.