Deutschland präsentiert sich gerne als Musterschüler der Korruptionsbekämpfung. Und als Transparency International heute seinen jährlichen Corruption Perceptions Index vorstellte, landete die Bundesrepublik auf einem respektablen Platz; immerhin gerade noch in den Top Ten. Politiker werden sich gegenseitig auf die Schulter klopfen, Experten werden mahnen, dass noch Luft nach oben sei, und spätestens morgen wird die Debatte wieder verstummen.
Dabei ist der Elefant im Raum kaum zu übersehen: Die größten Korruptionsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte – jene, die nach der Wiedervereinigung von westdeutschen Strukturen ausgingen – wurden nie vollständig aufgeklärt, geschweige denn angemessen geahndet.
Die schwarzen Koffer des Wolfgang Schäuble
Es war das Jahr 1999, als die CDU-Spendenaffäre das politische Berlin erschütterte. Wolfgang Schäuble, damals Parteivorsitzender und späterer Bundesfinanzminister, musste einräumen, 100.000 D-Mark vom Waffenhändler Karlheinz Schreiber entgegengenommen zu haben – in bar, im schwarzen Koffer. Die Spende war nicht ordnungsgemäß verbucht worden. Schäuble trat als Parteivorsitzender zurück, seine politische Karriere aber ging weiter. Er wurde Innenminister, Finanzminister, Bundestagspräsident.
Die Affäre offenbarte ein System schwarzer Kassen, das Helmut Kohl über Jahre gepflegt hatte. Kohl weigerte sich bis zu seinem Tod, die Namen seiner Spender zu nennen – unter Berufung auf ein angebliches „Ehrenwort“. Die juristische Aufarbeitung verlief im Sande. Die CDU zahlte Strafgelder, aber niemand ging ins Gefängnis.
Die Treuhand: Privatisierung als Bereicherungsprogramm
Doch der eigentliche Skandal der Nachwendezeit spielte sich in weit größerem Maßstab ab: bei der Treuhandanstalt, jener Behörde, die zwischen 1990 und 1994 die gesamte DDR-Wirtschaft privatisierte – oder, wie Kritiker sagen, verscherbelte.
Die Zahlen sprechen für sich: Zum 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8.500 Betriebe mit mehr als vier Millionen Beschäftigten unterstellt. Der geschätzte Wert: 600 Milliarden D-Mark. Am Ende stand ein Defizit von über 200 Milliarden D-Mark. Von den ursprünglich vier Millionen Arbeitsplätzen blieben 1,5 Millionen übrig.
Wie konnte aus einem vermeintlichen Vermögen ein solches Minus werden? Die offizielle Erklärung lautet: Die DDR-Wirtschaft war marode, die Betriebe nicht wettbewerbsfähig. Das ist nicht falsch – aber es ist auch nicht die ganze Wahrheit.
Systematisches Versagen oder kalkulierte Bereicherung?
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages schätzte 1998 den Schaden durch Veruntreuung, Betrug und andere kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Privatisierung auf drei bis zehn Milliarden D-Mark. Die Stabsstelle „Besondere Aufgaben“ der Treuhand registrierte zwischen 1991 und 2000 insgesamt 3.661 strafrechtlich relevante Vorgänge. Daraus resultierten 1.426 Ermittlungsverfahren – doch nur in 27 Prozent der Fälle wurde überhaupt Anklage erhoben.
Die Betrugsmuster waren vielfältig: Bilanzfälschungen, Unterwertverkäufe, Ausschreibungsbetrug in Verbindung mit Bestechung, mangelnde Überprüfung der Bonität von Käufern. Westdeutsche Unternehmen nutzten die Privatisierung systematisch, um potenzielle Konkurrenten auszuschalten. Sie kauften DDR-Betriebe nicht, um sie zu sanieren, sondern um sie zu zerschlagen.
Das Kaliwerk Bischofferode ist zum Symbol dieser Politik geworden. 1993 kämpften 700 Bergleute mit Hungerstreiks gegen die Schließung ihrer Grube – vergeblich. Die Treuhand hatte das Werk an die westdeutsche „Kali und Salz AG“ verkauft, die es wenige Monate später abwickelte. 2015 wurden die Lagerstätten, die angeblich nicht mehr erschließbar waren, wieder zum Verkauf angeboten. Der zugrundeliegende Geheimvertrag zwischen Treuhandanstalt und Kali und Salz wurde erst 2014 publik.
Die Haftungsbefreiung: Ein Persilschein für Fahrlässigkeit
Besonders brisant: Die Bundesregierung befreite den Treuhandvorstand und die Mitarbeiter von der Haftung für fahrlässiges Verhalten – zunächst sogar für grobe Fahrlässigkeit. Die offizielle Begründung: Angesichts der „Komplexität und Einmaligkeit der Aufgaben“ sei dies „sachlich geboten“ gewesen.
Die Opposition sprach damals von einem „Persilschein“. Wer die Haftung übernahm, blieb ungeklärt. Der Bundesrechnungshof beanstandete später, dass Investitionszusagen nicht angemessen überwacht wurden. „Erhebliche Investitionszusagen wurden bereits als eingehalten und überprüft angesehen, wenn die schriftlichen oder telefonischen Meldungen der Vertragspartner den vertraglichen Abreden entsprachen“, heißt es in einem Bericht. Vertraglich vereinbarte Wirtschaftsprüfertestate wurden nicht einmal verlangt.
Der Fall Rottmann: Wie ein Betrüger davonkam
Exemplarisch für das Versagen der Strafverfolgung ist der Fall Michael Rottmann. Als Prokurist der Deutschen Babcock AG sollte er den VEB Wärmeanlagenbau analysieren. Statt dessen verbündete er sich mit den Geschäftsführern und präsentierte der Treuhand einen angeblich solventen Käufer. Der tatsächliche Wert des Unternehmens lag bei rund 68 Millionen D-Mark, dazu kamen liquide Mittel von 150 Millionen D-Mark. Verkauft wurde es für zwei Millionen.
Rottmann und seine Komplizen entzogen dem Unternehmen nach dem Kauf insgesamt rund 150 Millionen D-Mark. Als der Betrug aufflog, floh er in die USA, wurde später in England verhaftet. Nach einem Geständnis wurde er 2009 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – doch der Bundesgerichtshof entschied 2010, dass die Untreue-Vorwürfe verjährt seien. Das Verfahren wurde eingestellt, Rottmann kam frei. Ein zivilrechtlicher Vergleich verpflichtete ihn zur Rückzahlung von 20 Millionen Euro – woraufhin er Privatinsolvenz anmeldete.
Die Leuna-Affäre: Schmiergelder in zweistelliger Millionenhöhe
Auch die Leuna-Affäre verdient Erwähnung: Schmiergeldzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe flossen an zwei französische Manager im Zusammenhang mit dem Verkauf der Leuna-Raffinerie an den Konzern Elf Aquitaine. Die Affäre war Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Bundestages – vollständig aufgeklärt wurde sie nie.
Mehr als 85 Prozent an Westdeutsche
Die Bilanz der Treuhand-Privatisierung ist ernüchternd: Etwa fünf Prozent der privatisierten Unternehmen gingen an Personen ostdeutscher Herkunft über. Weniger als zehn Prozent wurden von internationalen Investoren übernommen. Mehr als 85 Prozent fanden westdeutsche Eigentümer.
Es war, wie der Historiker Marcus Böick es formuliert hat, ein „Wirtschaftsumbau“ von historischem Ausmaß – durchgeführt unter enormem Zeitdruck, mit unzureichenden Kontrollen und einer Haftungsbefreiung, die Missbrauch geradezu einlud.
Der blinde Fleck bleibt
Wenn heute also wieder über den Korruptionsindex diskutiert wird, sollten wir uns fragen: Misst dieser Index wirklich die Korruption – oder nur jene Korruption, die wir wahrnehmen wollen?
Die großen Skandale der Nachwendezeit – die schwarzen Koffer, die Treuhand-Betrügereien, die Leuna-Affäre – gingen nicht von ostdeutschen Seilschaften aus, nicht von postkommunistischen Netzwerken, sondern von westdeutschen Strukturen, von etablierten Unternehmen, von der politischen Elite der alten Bundesrepublik.
Die juristische Aufarbeitung blieb weitgehend aus. Die Täter wurden selten bestraft, die Opfer – Millionen ostdeutscher Arbeitnehmer, die ihre Jobs verloren – nie entschädigt. Stattdessen wurden die Schulden der Treuhand in den „Erblastentilgungsfonds“ überführt und damit sozialisiert.
Birgit Breuel, die letzte Präsidentin der Treuhandanstalt, zog am Tag der Umbenennung eine positive Bilanz: „In viereinhalb Jahren ist hier eine ganze Wirtschaft transformiert worden.“ Das stimmt. Nur: Transformation ist ein neutrales Wort. Es sagt nichts darüber aus, wer dabei gewonnen und wer verloren hat.
Dreißig Jahre später wissen wir: Die Gewinner saßen im Westen. Die Verlierer im Osten. Und die Korruption, die diesen Transfer ermöglichte, wurde nie als solche benannt.


