Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verbucht im juristischen Ringen um eine Neuauszählung der Bundestagswahl einen ersten Teilerfolg. Wie BSW-Parteichefin Amira Mohamed Ali im Interview mit der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung (OAZ) bestätigte, hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerde der Partei zur Stellungnahme an die obersten Staatsorgane versandt. Bis zum 10. April müssen nun Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung gegenüber dem Gericht Position beziehen.
Mohamed Ali sieht darin ein deutliches Signal für die Zulässigkeit ihrer Beschwerde: „Es wäre unsinnig, Stellungnahmen einzufordern, wenn man ohnehin davon ausgeht, dass die Beschwerde unzulässig ist“, so die Juristin gegenüber der OAZ. Das BSW kämpft seit über einem Jahr gegen das amtliche Endergebnis, laut dem die Partei den Einzug in den Bundestag hauchdünn verpasst hatte.
Kern der Beschwerde sind mutmaßliche menschliche Fehler bei der Stimmauszählung. Das BSW führt an, dass Stimmen systematisch anderen Parteien – insbesondere der Kleinstpartei „Bündnis Deutschland“ – zugerechnet worden seien, da diese auf den Stimmzetteln in räumlicher Nähe zum BSW standen. Mohamed Ali stützt diese These unter anderem auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählern sowie auf statistische Auffälligkeiten in zahlreichen Wahllokalen, in denen das BSW trotz gegenteiliger Wählerbekundungen mit „null Stimmen“ geführt wurde.
Verdacht auf systematische Zählfehler
Besonders scharf kritisiert die BSW-Vorsitzende die mangelnden Kontrollmöglichkeiten nach der Feststellung eines Wahlergebnisses. Nach derzeitigem Stand agieren die Kreiswahlausschüsse faktisch ohne inhaltliche Aufsicht durch Landes- oder Bundeswahlleitungen. „Sobald das Ergebnis festgestellt ist und die Zahlen rechnerisch logisch sind, prüft niemand mehr inhaltlich nach“, bemängelt Mohamed Ali in dem Interview.
Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung ablehnen, befürchtet sie einen dauerhaften Schaden für die demokratische Integrität. Ohne die Möglichkeit einer inhaltlichen Überprüfung durch eine höhere Instanz wäre künftigen Manipulationen „Tür und Tor geöffnet“. Zwar gehe sie bei der vergangenen Wahl von unbeabsichtigten Fehlern innerhalb der „menschlichen Fehlermarge“ aus, doch ohne gerichtliches Eingreifen fehle künftig jedes Korrektiv gegen bewussten Missbrauch.
Mohamed Ali schloss sich zudem der Kritik von Sahra Wagenknecht an, die das aktuelle Verfahren als Kennzeichen einer „Bananenrepublik“ bezeichnet hatte. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, wonach der Bundestag in erster Instanz über die Gültigkeit der Wahl entscheidet, durch die seine eigenen Mitglieder ihr Mandat erhalten haben. „Das ist eine glasklare Befangenheit“, so Mohamed Ali. Dieses Gesetz aus der Kaiserzeit sei völlig überholt und bedürfe einer dringenden Reform.
Trotz der außerparlamentarischen Rolle zeigt sich die Parteispitze kämpferisch. Sollte Karlsruhe eine Neuauszählung ablehnen, zieht das BSW den Gang vor europäische Gerichte in Erwägung. Mohamed Ali gab sich jedoch zuversichtlich, dass die Verfassungsrichter das „Vertrauen in die funktionierende Demokratie wiederherstellen“ und eine Korrektur des Ergebnisses ermöglichen werden. „Wenn nachgezählt wird, sind wir im Bundestag“, sagte sie der OAZ.
