Seit Beginn der russischen Invasion haben Tausende ukrainische Männer ihr Land illegal verlassen. Sie wollen der Wehrpflicht in der Ukraine entgehen, wollen an der Donbassfront nicht im Bombenhagel sterben, wollen – zumeist in der EU – ein Leben in Frieden und Freiheit genießen. Doch das ist nach ukrainischem Gesetz seit über zwei Jahren verboten: Männern zwischen 18 und 60 Jahren ist es untersagt, ihre Heimat zu verlassen. Es herrscht ein landesweites Ausreise-Verbot.
Das gilt seit einigen Wochen auch für deutsch-ukrainische Doppelstaatler. Nach ukrainischem Recht werden Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft während ihres Aufenthalts in der Ukraine nämlich ausschließlich als ukrainische Bürger behandelt. Bedeutet: Sie unterliegen den Rechten und Pflichten ukrainischer Staatsbürger – der deutsche, amerikanische oder polnische Pass spielt hingegen keine Rolle.

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