Die Pannenwahl in Berlin vom September 2021 beschäftigt an diesem Dienstag erneut das Bundesverfassungsgericht. Diesmal geht es nicht um die Abgeordnetenhauswahl, sondern um die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand. Diese soll nach dem Willen des Bundestags in einigen Berliner Abstimmungsbezirken wiederholt werden – was CDU und CSU nicht weit genug geht.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem wegen fehlender oder falscher Stimmzettel zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen, weitere organisatorische Mängel verursachten lange Warteschlangen. Nach mehr als 1700 Einsprüchen gegen die Wahl beschloss der Bundestag im November vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition die Teilwiederholung.
Mit diesem Beschluss wurde die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt, das entspricht etwa einem Fünftel der dortigen Wahlbezirke. Die anderen Einsprüche hatten keinen Erfolg. Daraufhin wandte sich die Bundestagsfraktion von CDU und CSU mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht.
Sie hält den Bundestagsbeschluss für rechtswidrig und fordert, dass die Wahl in sechs kompletten Wahlkreisen für ungültig erklärt wird – das wäre die Hälfte der Wahlkreise in Berlin. Außerdem geht es ihr um Fragen rund um die Wertung der Erststimmenwahl, die über Direktmandate entscheidet.
CDU-Politiker Schneider: „Erheblicher Vertrauensverlust“
„Durch das Chaos bei der Bundestagswahl in Berlin ist ein erheblicher Vertrauensverlust in die Legitimität der Wahl entstanden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, der Berliner Zeitung. „Der von der Ampel-Mehrheit festgelegte Umfang der Wahlwiederholung wird dem systemischen Versagen bei der Organisation und Durchführung der letzten Bundestagswahl in Berlin nicht ansatzweise gerecht.“
Der Bundestag hatte am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. „Die Ampel-Koalition hat mit ihrer Beschlussfassung den Eindruck erweckt, das Wahlfiasko aus parteitaktischen Erwägungen – zum Teil wie auf einem Basar – kleingerechnet zu haben“, sagte der CDU-Abgeordnete Schneider. „Das hat zusätzlich Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen gekostet.“
Auch AfD hat Beschwerde in Karlsruhe eingelegt
Das Verfassungsgericht erklärte, sich in der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag und Mittwoch „mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung“ befassen zu wollen. Unter anderem soll es um Mandatsrelevanz gehen, also die Frage, ob Fehler sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben könnten.
Auch mit der Berliner Abgeordnetenhauswahl setzte sich das Bundesverfassungsgericht schon auseinander. Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof im November die komplette Wiederholung angeordnet hatte, lehnte das Bundesverfassungsgericht Ende Januar einen Eilantrag gegen diese Entscheidung ab. Die Abgeordnetenhauswahl wurde im Februar wiederholt.


