Wahlwiederholung

Verfassungsgericht: Bundestag darf Verfahren um Berliner Pannenwahl nicht beitreten

Wegen grober Fehler soll die Bundestagswahl in 431 Berliner Bezirken wiederholt werden. Der Bundestag versucht, sich in das Verfahren einzumischen – ohne Erfolg.

Die Richter in Karlsruhe beraten kommende Woche zur chaotischen Bundestagswahl in Berlin 2021.
Die Richter in Karlsruhe beraten kommende Woche zur chaotischen Bundestagswahl in Berlin 2021.Uli Deck/dpa

Der Bundestag darf dem von der Unionsfraktion angestrebten Verfahren rund um die chaotische Bundestagswahl 2021 in Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht nicht beitreten. Wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, gebe es für so einen Beitritt keine gesetzliche Grundlage. Auch ein Antrag, Verfassungsrichter Peter Müller als befangen abzulehnen, scheiterte. Der ehemalige CDU-Politiker hatte sich im Herbst 2021 besonders kritisch zur Berliner Pannenwahl geäußert. 

Über die Wahlprüfungsbeschwerde der Fraktion von CDU und CSU soll ab Dienstag in Karlsruhe verhandelt werden. Die Fraktion wendet sich gegen einen Bundestagsbeschluss, demzufolge die Wahl in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden soll. CDU und CSU geht das nicht weit genug, sie fordern eine Wiederholung auch in weiteren Wahlbezirken.

Verfassungsgericht: Peter Müller trotz kontroversen Aussagen „unbefangen“

Wie das Gericht mitteilte, erklärte der Bundestag im März seinen Beitritt zu dem Verfahren. Wer am Verfahren beteiligt ist, hat bestimmte Rechte und kann zum Beispiel Akten einsehen oder Sachverständige befragen. Grundsätzlich ist so ein Beitritt bei verschiedenen Verfahrensarten möglich. Für die Wahlprüfungsbeschwerde ist er aber nicht geregelt. Das Gericht erklärte nun, dass der Bundestag deswegen nicht beitreten und auch keinen Ablehnungsantrag gegen einen Verfassungsrichter stellen könne.

„Es ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angezeigt, einen Beitritt im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren zuzulassen, da es an einem dahingehenden offenkundigen Bedürfnis fehlt“, teilten die Richter in Karlsruhe zu dem Beschluss außerdem mit.

Peter Müller ist ehemaliger CDU-Politiker und Ministerpräsident des Saarlandes. In einem Podcast der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte der Verfassungsrichter im Herbst 2022 die chaotische Berliner Wahl mit „irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland“ verglichen. Der Bundestag wollte Müller aufgrund dieser Aussagen  in dem Verfahren für Befangen erklären. Dies lehnten Verfassungsrichter einstimmig ab.