Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann außerdem noch Revision dagegen einlegen. Dennoch haben die Partei und ihre Wählerinnen und Wähler es nun amtlich: Die AfD ist ein rechtsextremer Verdachtsfall. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht dazu. Die AfD darf daher nun bundesweit mit geheimdienstlichen Mitteln vom Verfassungsschutz überwacht werden – nicht mehr nur einzelne Parteiorganisationen wie die AfD-Jugendorganisation oder der sogenannte Flügel um Björn Höcke. Für das Verwaltungsgericht ist klar: Die ganze Partei ist ein Problemfall. Das heißt, der Verfassungsschutz kann V-Leute in der Partei anwerben und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunikation der Mitglieder überwachen.

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