Seit Tagen trommelte Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz für eine härtere Gangart bei der illegalen Migration und hat den Turbo eingelegt: Am Mittwoch brachte die Union zunächst ihre Entschließungsanträge zu den Verschärfungen in der Asylpolitik in den Bundestag ein, die allerdings nur appellativen Charakter haben. Am Freitag folgt der nächste Schritt mit einem Gesetzentwurf, durch den Zuwanderung begrenzt und Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt werden soll. Doch selbst wenn dieser abgenickt wird: Selbst nach der Wahl ist es unwahrscheinlich, dass das Gesetz schnell in Kraft treten kann. Die Hürden dafür sind hoch.
Es war gleich nach der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg mit zwei Toten – darunter ein zweijähriger Junge –, als Merz seine fünf Knallhart-Thesen gegen illegale Migration verkündete. Darin fordert die Union dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarstaaten und ein Einreiseverbot für alle Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen – unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht. Hinzu kommt die Inhaftierung von Personen, „die vollziehbar ausreisepflichtig sind“, auch in leer stehende Kasernen und Containerbauten. Weiterhin umfasst der Antrag mehr Befugnisse für die Bundespolizei, die unter anderem Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll.

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